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Wiederinbetriebnahme des Autobahnanschlusses Bonames

Vorlagentyp: STMagistrat
41 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 13.08.2012, ST 1259

Betreff: Wiederinbetriebnahme des Autobahnanschlusses Bonames Die Mikrosimulation zur Anschlussstelle Bonames hat gezeigt, dass bei der derzeitigen Verkehrsbelastung eine ausreichende Verkehrsqualität erreicht werden kann, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden: In Fahrtrichtung Norden, Umnutzung der vorhandenen Standstreifen zu Fahrstreifen zwischen der AS Heddernheim und der AS Bonames sowie zwischen der AS Bonames und der AS Nieder-Eschbach. In Fahrtrichtung Süden, Umnutzung der vorhandenen Standstreifen zu Fahrstreifen in den oben genannten Teilabschnitten und zusätzlich zwischen der AS Heddernheim und der AS Eckenheim. Die Ein- und Ausfahrten würden jeweils als Fahrstreifenaddition bzw. Fahrstreifensubtraktion erfolgen. Dies bedeutet, es bliebe bei vier durchgehenden Fahrstreifen auf der A 661 und nur jeweils zwischen den genannten Anschlussstellen stünde ein weiterer Fahrstreifen zur Verfügung. Da die zusätzlichen Fahrstreifen nach derzeitiger Einschätzung nur in den Hauptverkehrszeiten benötigt würden, könnte eine temporäre Seitenstreifenfreigabe nach dem Vorbild anderer Autobahnabschnitte in der Region vorgesehen werden. Die Maßnahmen, die als Voraussetzung für eine Wiederinbetriebnahme der AS Bonames im Wesentlichen auf der Grundlage der vorhandenen baulichen Anlagen erforderlich wären, müssten von der Stadt Frankfurt a.M. finanziert werden. Neben den Baukosten wären auch die Ablösekosten zu tragen. Als Grundlage für den weiteren Entscheidungsprozess lässt der Magistrat die voraussichtlichen Kosten, beispielweise für die gegebenenfalls notwendige bauliche Ertüchtigung der Standstreifen, für die Wechselverkehrszeichen zur Seitenstreifenfreigabe oder die Anpassung der wegweisenden Beschilderung ermitteln. Da die Stadt Frankfurt am Main weiterhin die Auffassung vertritt, dass auch die temporäre Seitenstreifennutzung eine wesentliche Änderung im Sinne der 16. BImSchV darstellt, soll in diesem Zusammenhang auch der Aufwand für den erforderlichen zusätzlichen Lärmschutz ermittelt werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 28. Oktober 2011STST 1139Wann wird die Autobahnanschlussstelle Bonames/Kalbach endlich wieder geöffnet?Stellungnahme
  2. 16. April 2012STST 551Wann wird die Autobahnanschlussstelle Bonames/Kalbach endlich wieder geöffnet?Stellungnahme
  3. 9. Mai 2012OFOF 101/15Wiederinbetriebnahme des Autobahnanschlusses BonamesOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE
  4. 11. Mai 2012OMOM 1172Wiederinbetriebnahme des Autobahnanschlusses BonamesDirektanregung
  5. 13. August 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 41 Wochen
    STST 1259Wiederinbetriebnahme des Autobahnanschlusses Bonames
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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