Wann wird die Autobahnanschlussstelle Bonames/Kalbach endlich wieder geöffnet?
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Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2011, ST 1139
Betreff: Wann wird die Autobahnanschlussstelle Bonames/Kalbach endlich wieder geöffnet? Vorläufige Stellungnahme: Die zur weitergehenden Neubewertung der Anschlussstelle Bonames durchgeführten Mikrosimulationsberechnungen sind mittlerweile abgeschlossen. Die Ergebnisse liegen seit kurzem vor und werden derzeit vom Magistrat und der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung geprüft und ausgewertet. Auf dieser Basis wird der Magistrat die Gespräche mit dem Land zur Wiederinbetriebnahme der Anschlussstelle Bonames intensiv fortsetzen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Dezember 2010BB 738Wann wird die Autobahnanschlussstelle Bonames/Kalbach endlich wieder geöffnet?Magistratsbericht
- 14. Januar 2011OFOF 389/15Wann wird die Autobahnanschlussstelle Bonames/Kalbach endlich wieder geöffnet?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 14. Januar 2011OMOM 4891Wann wird die Autobahnanschlussstelle Bonames/Kalbach endlich wieder geöffnet?Direktanregung
- 17. März 2011STST 463Wann wird die Autobahnanschlussstelle Bonames/Kalbach endlich wieder geöffnet?Stellungnahme
- 28. Oktober 2011Sie sind hierSTST 1139Wann wird die Autobahnanschlussstelle Bonames/Kalbach endlich wieder geöffnet?Stellungnahme
- 16. April 2012STST 551Wann wird die Autobahnanschlussstelle Bonames/Kalbach endlich wieder geöffnet?Stellungnahme
- 9. Mai 2012OFOF 101/15Wiederinbetriebnahme des Autobahnanschlusses BonamesOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE
- 11. Mai 2012OMOM 1172Wiederinbetriebnahme des Autobahnanschlusses BonamesDirektanregung
- 13. August 2012Antwort des Magistrats · nach 88 WochenSTST 1259Wiederinbetriebnahme des Autobahnanschlusses BonamesStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab