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Verbot des Parkens für Lkw in den Parkbuchten an der Goldpeppingstraße

Vorlagentyp: STMagistrat
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat hat die Anregung zum Verbot des Parkens für Lkw in den Parkbuchten an der Goldpeppingstraße geprüft. Es wurden keine Hinweise auf zu enge Parkbuchten gefunden, und die aktuelle Beschwerdelage rechtfertigt keine Änderung der Parkordnung. Die Situation wird jedoch weiterhin beobachtet.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Goldpeppingstraße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 11.08.2026.

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Stellungnahme des Magistrats

Hinweise über zu enge Parkbuchten an der genannten Stelle sind dem Magistrat bislang nicht bekannt. Die aktuelle Beschwerdelage gibt derzeit keine Veranlassung, die Parkordnung zu ändern. Dennoch wird die Situation zukünftig beobachtet. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 23. Februar 2020OFOF 949/10Verbot des Parkens für Lkw in den Parkbuchten an der GoldpeppingstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 10. März 2020OMOM 5867Verbot des Parkens für Lkw in den Parkbuchten an der GoldpeppingstraßeDirektanregung
  3. 26. Juni 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 Wochen
    STST 1244Verbot des Parkens für Lkw in den Parkbuchten an der Goldpeppingstraße
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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