Verbot des Parkens für Lkw in den Parkbuchten an der Goldpeppingstraße
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Anregung zum Verbot des Parkens für Lkw in den Parkbuchten an der Goldpeppingstraße geprüft. Es wurden keine Hinweise auf zu enge Parkbuchten gefunden, und die aktuelle Beschwerdelage rechtfertigt keine Änderung der Parkordnung. Die Situation wird jedoch weiterhin beobachtet.
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Goldpeppingstraße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 11.08.2026.
- Beschilderung für den Sportpark Preungesheim11.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Beschilderung der Theobald-Ziegler-Straße und Goldpeppingstraße mit dem Verkehrszeichen 314 und dem Zusatzzeichen 1010-58 „Personenkraftwagen“27.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Leerstand von städtischen ABG-Wohnungen im Bereich Goldpeppingstraße/Kantapfelstraße im Stadtteil Preungesheim09.02.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Goldpeppingstraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Hinweise über zu enge Parkbuchten an der genannten Stelle sind dem Magistrat bislang nicht bekannt. Die aktuelle Beschwerdelage gibt derzeit keine Veranlassung, die Parkordnung zu ändern. Dennoch wird die Situation zukünftig beobachtet. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Februar 2020OFOF 949/10Verbot des Parkens für Lkw in den Parkbuchten an der GoldpeppingstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 10. März 2020OMOM 5867Verbot des Parkens für Lkw in den Parkbuchten an der GoldpeppingstraßeDirektanregung
- 26. Juni 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1244Verbot des Parkens für Lkw in den Parkbuchten an der GoldpeppingstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab