Verbot des Parkens für Lkw in den Parkbuchten an der Goldpeppingstraße
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt, ein Parkverbotsschild für Lkw an den Parkbuchten in der Goldpeppingstraße anzubringen, um Schäden an den neu erstellten Parkbuchten zu vermeiden. Dies soll sicherstellen, dass Lkw nicht auf der Grünfläche parken müssen.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Goldpeppingstraße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 11.08.2026.
- Beschilderung für den Sportpark Preungesheim11.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Beschilderung der Theobald-Ziegler-Straße und Goldpeppingstraße mit dem Verkehrszeichen 314 und dem Zusatzzeichen 1010-58 „Personenkraftwagen“27.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Leerstand von städtischen ABG-Wohnungen im Bereich Goldpeppingstraße/Kantapfelstraße im Stadtteil Preungesheim09.02.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Goldpeppingstraße per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob man ein Parkverbotsschild für LKW an den Parkbuchten in der Goldpeppingstraße anbringen kann.
Begründung
Die Breite der LKW übersteigt die Breite der Parkbuchten, so dass sie mit den Reifen teilweise auf der Grünfläche stehen müssen, damit die Fahrzeuge nicht in die Fahrbahn ragen. Damit werden die gerade neu erstellen Parkbuchten gleich wieder beschädigt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Februar 2020Sie sind hierOFOF 949/10Verbot des Parkens für Lkw in den Parkbuchten an der GoldpeppingstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 10. März 2020OMOM 5867Verbot des Parkens für Lkw in den Parkbuchten an der GoldpeppingstraßeDirektanregung
- 26. Juni 2020Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1244Verbot des Parkens für Lkw in den Parkbuchten an der GoldpeppingstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme