Temporäre Zweckentfremdung des Grüngürtels im Bereich Alter Flugplatz Bonames/Kalbach
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 19.09.2016, ST 1244
Betreff: Temporäre Zweckentfremdung des Grüngürtels im Bereich Alter Flugplatz Bonames/Kalbach Die Zahl der Asylbewerber, die das Land Hessen der Stadt Frankfurt am Main zugewiesen hat, hatte sich bereits in 2013 (= 400) und 2014 (= 800) jeweils verdoppelt. In 2015 waren es - bedingt durch die hohen Einreisezahlen seit September - 3.300 Flüchtlinge, die die Stadt Frankfurt am Main unterbringen musste. Für 2016 hatte das Land dem Magistrat zunächst in Aussicht gestellt, bis zu 10.000 Asylbewerber zuzuweisen. Die Unterbringungssituation war bundesweit nur mit Mitteln des Katastrophenschutzes zu beherrschen. Flüchtlinge und Asylbewerber mussten in Großunterkünften (Hallen, Schulturnhallen) untergebracht werden. Um diesen Zustand zu beenden, ist die Schaffung von Unterkünften zur mittel- bis langfristigen Nutzung unerlässlich. Zur Schaffung solcher Unterkünfte wurden in Frankfurt auch Grundstücke geprüft, die sich im Besitz der Stadt befinden. Da sich die Liegenschaft am Alten Flugplatz für den vorgesehenen Zweck dem Grunde nach eignete, wurde nach näherer Prüfung am 10.03.2016 ein Bauantrag für die "Temporäre Errichtung einer mobilen Unterkunft in Holzrahmenbauweise als Anlage für soziale Zwecke - Unterbringung von max. 672 Asylsuchenden, sowie Herstellen von drei Stellplätzen für einen Zeitraum von April 2016 bis 31.12.2018" gestellt. Mit Datum vom 22.03.2016 wurde dieser Antrag durch die Bauaufsicht genehmigt. Das Vermeidungsverbot in § 15 Abs.1 BNatSchG wurde insbesondere durch folgende Maßnahmen beachtet: - Hauptsächliche Nutzung versiegelter Flächen - Keine Aufschotterung der Wiesenfläche, stattdessen Streifenfundamente der Wohnmodule und Gitterroste als Wege - Einzelbaumschutz mit Schutz des Wurzelbereiches - Gehölzschonende Trassierung des Zaunes - Präzise Beschreibung der Rekultivierungsmaßnahmen - Festgeschriebene Zwischenabnahmen Darüber hinaus wird die Nutzung des Außengeländes regelmäßig beobachtet und bewertet, um ggf. weitere Maßnahmen durchzuführen, insbesondere Absperrungen von besonders wertvollen Biotopflächen. Auch der verstärkte Einsatz von Landschaftslotsen vor Ort unterstützt die Reduzierung von Naturveränderungen. Für den Anschluss der Übergangsunterkunft an die öffentliche Kanalisation wurde ein bereits auf dem Gelände des Flugplatzes liegender Kanal benutzt. Auswirkungen auf den Grundwasserspiegel in diesem Bereich gegenüber dem Zustand vor Errichtung der Übergangunterkunft sind daher nicht zu erwarten. Die Zeitdauer der Genehmigung ergibt sich unmittelbar aus dem Antrag (beantragt bis 01.01.2019). Deshalb ist nach Beendigung der temporär gültigen Baugenehmigung das Gelände zu räumen. Darüber hinaus hat die Untere Naturschutzbehörde die Rückbauverpflichtung präzisiert, in dem festgelegt wurde, dass die Anlage innerhalb von einem Monat nach Ablauf der Genehmigung abzubauen ist und die Rekultivierungsarbeiten nach zwei weiteren Monaten abzuschließen sind. Die Fläche ist demnach spätestens am 01. April 2019 wieder im vorherigen Zustand. Eine Verlängerung ist nicht möglich, weil die zugrundeliegende Gesetzeslage ausschließlich Genehmigungen für "längstens drei Jahre" ermöglicht (§ 246 Abs. 13 Ziffer 1 Baugesetzbuch). Auch in die Baugenehmigung der Bauaufsicht wurde folgende Nebenbestimmung aufgenommen: "Die Baugenehmigung wird gemäß § 64 Abs. 4 HBO befristet erteilt. Sie erlischt am 31.12.2018. Das Bauvorhaben ist gemäß § 35 Abs. 5 Satz 2 nach Ablauf der Genehmigung innerhalb eines Monats zurückzubauen. Bodenversiegelungen sind zu beseitigen. Die Flächen sind innerhalb von zwei Monaten nach Abbau der Raummodule und aller Nebenanlagen zu rekultivieren." Die Befristung war auch Grundlage für die landschaftsschutzrechtliche Genehmigung und die naturschutzrechtliche Eingriffsgenehmigung, die Bestandteile der Baugenehmigung sind und folgende Auflagen enthält: - Die Standorte der Wohnmodule im Bereich der Wiesenfläche, der gesamte Zaunverlauf sowie die Baumschutzmaßnahmen sind vor Beginn der Bauarbeiten, im Rahmen der Einmessung, mit der Unteren Naturschutzbehörde vor Ort abzustimmen. - Die Wohnmodule müssen in maximalem Abstand zu vorhandenen Bäumen positioniert werden, zwischen zwei Baumreihen ist die Aufstellung mittig einzufluchten. - Durch die Erarbeitung eines Beleuchtungskonzeptes ist sicherzustellen, dass Leuchtmittel nicht negativ auf die Umgebung einwirken. Dieses Konzept ist vor Installation der Beleuchtungsanlagen mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen. Die Untere Naturschutzbehörde war und ist zu folgenden Zeiten vor Ort in den Bauablauf einzubinden: - Bei Einmessung der Baustelle - Zu Beginn der Erdarbeiten für Gräben und Fundamente - Nach Fertigstellung der temporären Raummodule und aller Nebenanlagen in Form einer Abnahme - Während des Abbruchs der temporären Raummodule und aller Nebenanlagen - Nach Rekultivierung der Flächen in Form einer Abnahme. Damit ist sichergestellt, dass eine größtmögliche Verträglichkeit hergestellt ist. Daneben sind eine Vielzahl begleitender Maßnahmen getroffen, um die Asylbewerber vor Ort für die besonderen Belange des Standorts ihrer Unterkunft zu sensibilisieren und einzubinden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. April 2016OFOF 10/12Temporäre Zweckentfremdung des Grüngürtels im Bereich Alter Flugplatz Bonames/KalbachOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 29. April 2016OAOA 5Temporäre Zweckentfremdung des Grüngürtels im Bereich Alter Flugplatz Bonames/KalbachAnregung
- 19. September 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 1244Temporäre Zweckentfremdung des Grüngürtels im Bereich Alter Flugplatz Bonames/KalbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab