Temporäre Zweckentfremdung des Grüngürtels im Bereich Alter Flugplatz Bonames/Kalbach
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenBegründung
im Bereich Alter Flugplatz Bonames/Kalbach Durch eine Presseinformation der Dezernate VIII und X vom 09.03.2016 und anlässlich einer Informationsveranstaltung am 23.03.2016 erfuhren Vertreterinnen und Vertreter des zuständigen Ortsbeirats 12 von einer im Bau befindlichen Übergangsunterkunft für Flüchtlinge auf dem Alten Flugplatz in Bonames/Kalbach. Die gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte verpflichtende Beteiligung des Ortsbeirats ist bisher nicht erfolgt. Auch der gemäß Grüngürtelverfassung erforderliche Beschluss der Stadtverordnetenversammlung bei Eingriffen in den Grüngürtel und die im Beschlussvorgang notwendige Beteiligung des Ortsbeirats ist bisher unterblieben. Der Ortsbeirat 12 unterstützt die Unterbringung von Flüchtlingen im Stadtteil Kalbach-Riedberg und hat Verständnis für die durch fehlende Unterkünfte entstandene Notsituation, die von der Verwaltung schnelle Entscheidungen zur Schaffung weiterer Wohnunterkünfte für Flüchtlinge fordert. Nach Auffassung des Ortsbeirats entbindet dies die Verwaltung allerdings nicht davon, zumindest im Nachhinein die zu beteiligenden Beschlussgremien über Art und Umfang der Entscheidung in Kenntnis zu setzen, sofern im Vorfeld der zu treffenden Entscheidungen keine Beschlussvorlage erfolgen konnte. Den auf der Informationsveranstaltung am 23.03.2016 Anwesenden wurden weder das Datum der Baugenehmigung noch die konkreten Inhalte zum Schutz des Naturhaushalts mitgeteilt. Auch zur Befristung der Maßnahme wurde lediglich auf die derzeitige Befristung des Flüchtlingsunterbringungs-Maßnahmengesetzes in § 264 BauGB bis zum 31.12.2019 verwiesen. Um die dadurch bei einem Teil der Anwesenden entstandenen Zweifel an einem korrekten Verwaltungshandeln auszuräumen, bedarf es einer umfassenden Information unter Einschluss der zuständigen städtischen Entscheidungsgremien.
Inhalt
Anregung vom 29.04.2016, OA 5 entstanden aus Vorlage: OF 10/12 vom 15.04.2016
Betreff: Temporäre Zweckentfremdung des Grüngürtels im Bereich Alter Flugplatz Bonames/Kalbach Durch eine Presseinformation der Dezernate VIII und X vom 09.03.2016 und anlässlich einer Informationsveranstaltung am 23.03.2016 erfuhren Vertreterinnen und Vertreter des zuständigen Ortsbeirats 12 von einer im Bau befindlichen Übergangsunterkunft für Flüchtlinge auf dem Alten Flugplatz in Bonames/Kalbach. Die gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte verpflichtende Beteiligung des Ortsbeirats ist bisher nicht erfolgt. Auch der gemäß Grüngürtelverfassung erforderliche Beschluss der Stadtverordnetenversammlung bei Eingriffen in den Grüngürtel und die im Beschlussvorgang notwendige Beteiligung des Ortsbeirats ist bisher unterblieben. Der Ortsbeirat 12 unterstützt die Unterbringung von Flüchtlingen im Stadtteil Kalbach-Riedberg und hat Verständnis für die durch fehlende Unterkünfte entstandene Notsituation, die von der Verwaltung schnelle Entscheidungen zur Schaffung weiterer Wohnunterkünfte für Flüchtlinge fordert. Nach Auffassung des Ortsbeirats entbindet dies die Verwaltung allerdings nicht davon, zumindest im Nachhinein die zu beteiligenden Beschlussgremien über Art und Umfang der Entscheidung in Kenntnis zu setzen, sofern im Vorfeld der zu treffenden Entscheidungen keine Beschlussvorlage erfolgen konnte. Den auf der Informationsveranstaltung am 23.03.2016 Anwesenden wurden weder das Datum der Baugenehmigung noch die konkreten Inhalte zum Schutz des Naturhaushalts mitgeteilt. Auch zur Befristung der Maßnahme wurde lediglich auf die derzeitige Befristung des Flüchtlingsunterbringungs-Maßnahmengesetzes in § 264 BauGB bis zum 31.12.2019 verwiesen. Um die dadurch bei einem Teil der Anwesenden entstandenen Zweifel an einem korrekten Verwaltungshandeln auszuräumen, bedarf es einer umfassenden Information unter Einschluss der zuständigen städtischen Entscheidungsgremien. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert zu berichten, aus welchen Gründen der Eingriff und die Zweckentfremdung der Grüngürtelflächen im Landschaftsschutzgebiet Alter Flugplatz Bonames/ Kalbach nicht vermieden werden konnte. Da es sich um eine städtische Baumaßnahme handelt, sind im öffentlichen Interesse die Inhalte und Auflagen der Baugenehmigung offenzulegen. Insbesondere ist darzustellen, wie die Eingriffe in den Naturhaushalt des Alten Flugplatzes minimiert werden und eine Veränderung des Grundwasserspiegels durch die notwendigen Kanalbauarbeiten ausgeschlossen bleibt. Ebenso sind die Inhalte der naturschutzrechtlichen Genehmigung darzulegen, mit denen ein Rückbau der temporären Baumaßnahme nach der eingeräumten Frist von drei Jahren sichergestellt wird und eine Verlängerung der Zweckentfremdung über diese Frist hinaus ausgeschlossen bleibt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. April 2016OFOF 10/12Temporäre Zweckentfremdung des Grüngürtels im Bereich Alter Flugplatz Bonames/KalbachOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 29. April 2016Sie sind hierOAOA 5Temporäre Zweckentfremdung des Grüngürtels im Bereich Alter Flugplatz Bonames/KalbachAnregung
- 19. September 2016Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 1244Temporäre Zweckentfremdung des Grüngürtels im Bereich Alter Flugplatz Bonames/KalbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme)