Temporäre Zweckentfremdung des Grüngürtels im Bereich Alter Flugplatz Bonames/Kalbach
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenBegründung
Grüngürtels im Bereich Alter Flugplatz Bonames/Kalbach Durch eine Presseinformation der Dezernate VIII und X vom 9.3.2016 und anlässlich einer Informationsveranstaltung am 23.3.2016 erfuhren VertreterInnen des zuständigen Ortsbeirats 12 von einer im Bau befindlichen Übergangsunterkunft für Flüchtlinge auf dem Alten Flugplatz in Bonames/Kalbach. Die gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte verpflichtende Beteiligung des Ortsbeirats ist bisher nicht erfolgt. Auch der gemäß Grüngürtelverfassung erforderliche Beschluss der Stadtverordnetenversammlung bei Eingriffen in den Grüngürtel und die im Beschlussvorgang notwendige Beteiligung des Ortsbeirats ist bisher unterblieben. Der Ortsbeirat 12 unterstützt die Unterbringung von Flüchtlingen in den Stadtteilen Kalbach/Riedberg und hat Verständnis für die durch fehlende Unterkünfte entstandene Notsituation, die von der Verwaltung schnelle Entscheidungen zur Schaffung weiterer Wohnunterkünfte für Flüchtlinge fordert. Nach Auffassung des Ortsbeirats entbindet dies die Verwaltung allerdings nicht, zumindest im Nachhinein die zu beteiligenden Beschlussgremien über Art und Umfang der Entscheidung in Kenntnis zu setzen, sofern im Vorfeld der zu treffenden Entscheidungen keine Beschlussvorlage erfolgen konnte. Den auf der Bürgerversammlung am 23.3.16 Anwesenden wurde weder das Datum der Baugenehmigung noch die konkreten Inhalte zum Schutz des Naturhaushalts mitgeteilt. Auch zur Befristung der Maßnahme wurde lediglich auf die derzeitige Befristung des Flüchtlingsunterbringungs-Maßnahmengesetz in § 264 BauGB zum 31.12.2019 verwiesen. Um die dadurch bei einem Teil der Anwesenden entstandenen Zweifel an einem korrekten Verwaltungshandeln auszuräumen, bedarf es einer umfassenden Information unter Einschluss der zuständigen städtischen Entscheidungsgremien. Dies vorausgesetzt, wird die Stadtverordnetenversammlung gebeten zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert zu berichten, aus welchen Gründen der Eingriff und die Zweckentfremdung der Grüngürtelflächen im Landschaftsschutzgebiet Alter Flugplatz Bonames/Kalbach nicht vermieden werden konnte. Da es sich um eine städtische Baumaßnahme handelt, sind im öffentlichen Interesse die Inhalte und Auflagen der Baugenehmigung offenzulegen. Insbesondere ist darzustellen, wie die Eingriffe in den Naturhaushalt des Alten Flugplatzes minimiert werden und eine Veränderung des Grundwasserspiegels durch die notwendigen Kanalbauarbeiten ausgeschlossen bleibt. Ebenso sind die Inhalte der naturschutzrechtlichen Genehmigung darzulegen, mit denen ein Rückbau der temporären Baumaßnahme nach der eingeräumten Frist von drei Jahren sichergestellt wird und eine Verlängerung der Zweckentfremdung über diese Frist hinaus ausgeschlossen bleibt.
Inhalt
Antrag vom 15.04.2016, OF 10/12
Betreff: Temporäre Zweckentfremdung des Grüngürtels im Bereich Alter Flugplatz Bonames/Kalbach Durch eine Presseinformation der Dezernate VIII und X vom 9.3.2016 und anlässlich einer Informationsveranstaltung am 23.3.2016 erfuhren VertreterInnen des zuständigen Ortsbeirats 12 von einer im Bau befindlichen Übergangsunterkunft für Flüchtlinge auf dem Alten Flugplatz in Bonames/Kalbach. Die gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte verpflichtende Beteiligung des Ortsbeirats ist bisher nicht erfolgt. Auch der gemäß Grüngürtelverfassung erforderliche Beschluss der Stadtverordnetenversammlung bei Eingriffen in den Grüngürtel und die im Beschlussvorgang notwendige Beteiligung des Ortsbeirats ist bisher unterblieben. Der Ortsbeirat 12 unterstützt die Unterbringung von Flüchtlingen in den Stadtteilen Kalbach/Riedberg und hat Verständnis für die durch fehlende Unterkünfte entstandene Notsituation, die von der Verwaltung schnelle Entscheidungen zur Schaffung weiterer Wohnunterkünfte für Flüchtlinge fordert. Nach Auffassung des Ortsbeirats entbindet dies die Verwaltung allerdings nicht, zumindest im Nachhinein die zu beteiligenden Beschlussgremien über Art und Umfang der Entscheidung in Kenntnis zu setzen, sofern im Vorfeld der zu treffenden Entscheidungen keine Beschlussvorlage erfolgen konnte. Den auf der Bürgerversammlung am 23.3.16 Anwesenden wurde weder das Datum der Baugenehmigung noch die konkreten Inhalte zum Schutz des Naturhaushalts mitgeteilt. Auch zur Befristung der Maßnahme wurde lediglich auf die derzeitige Befristung des Flüchtlingsunterbringungs-Maßnahmengesetz in § 264 BauGB zum 31.12.2019 verwiesen. Um die dadurch bei einem Teil der Anwesenden entstandenen Zweifel an einem korrekten Verwaltungshandeln auszuräumen, bedarf es einer umfassenden Information unter Einschluss der zuständigen städtischen Entscheidungsgremien. Dies vorausgesetzt, wird die Stadtverordnetenversammlung gebeten zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert zu berichten, aus welchen Gründen der Eingriff und die Zweckentfremdung der Grüngürtelflächen im Landschaftsschutzgebiet Alter Flugplatz Bonames/Kalbach nicht vermieden werden konnte. Da es sich um eine städtische Baumaßnahme handelt, sind im öffentlichen Interesse die Inhalte und Auflagen der Baugenehmigung offenzulegen. Insbesondere ist darzustellen, wie die Eingriffe in den Naturhaushalt des Alten Flugplatzes minimiert werden und eine Veränderung des Grundwasserspiegels durch die notwendigen Kanalbauarbeiten ausgeschlossen bleibt. Ebenso sind die Inhalte der naturschutzrechtlichen Genehmigung darzulegen, mit denen ein Rückbau der temporären Baumaßnahme nach der eingeräumten Frist von drei Jahren sichergestellt wird und eine Verlängerung der Zweckentfremdung über diese Frist hinaus ausgeschlossen bleibt.Beratung im Ortsbeirat: 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. April 2016Sie sind hierOFOF 10/12Temporäre Zweckentfremdung des Grüngürtels im Bereich Alter Flugplatz Bonames/KalbachOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 29. April 2016OAOA 5Temporäre Zweckentfremdung des Grüngürtels im Bereich Alter Flugplatz Bonames/KalbachAnregung
- 19. September 2016Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 1244Temporäre Zweckentfremdung des Grüngürtels im Bereich Alter Flugplatz Bonames/KalbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme