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Parkende Taxis im öffentlichen Raum

Vorlagentyp: STMagistrat
14 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2019, ST 1231

Betreff: Parkende Taxis im öffentlichen Raum Zu 1.: Parkplätze ohne Nutzungseinschränkung können von allen berechtigten Fahrzeugen genutzt werden. Sofern die Taxen außerhalb der dafür vorgesehenen Taxenhalteplätze (Zeichen 229 Straßenverkehrs-Ordnung) zur Fahrgastbeförderung bereitgehalten werden, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit nach § 3 der Taxenverordnung dar.

Zu 2.: Zwar ist es gemäß § 30 der Straßenverkehrs-Ordnung verboten "Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen", jedoch ist dies eine von Personen individuelle Wahrnehmung und dadurch schwer zu ahnden. Da die Dienstzeiten der Städtischen Verkehrspolizei von Montag bis Freitag in der Zeit von 7:00 bis 22:00 Uhr und Samstag von 10:00 bis 18:00 Uhr sind, ist eine nächtliche Kontrolle somit nicht möglich. Es besteht allerdings die Möglichkeit, sich an das zuständige Polizeirevier zu wenden, bzw. eine private Ordnungswidrigkeit anzuzeigen.

Zu 3.: Sollte die Falkensteiner Straße gemeint sein, ist die angesprochene Problematik dem Magistrat nicht bekannt.

Zu 4.: Der Magistrat versucht in der Form Abhilfe zu schaffen, indem er sich an die Taxivereinigung wendet und die geschilderten Missstände aufführt, damit die Mitglieder der Vereinigung entsprechend informiert werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 25. März 2019OFOF 661/3Parkende Taxis im öffentlichen RaumOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 28. März 2019VV 1230Parkende Taxis im öffentlichen RaumAnfrage
  3. 1. Juli 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 Wochen
    STST 1231Parkende Taxis im öffentlichen Raum
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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