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Alte Schuhmaschinenfabrik!Westerbachstraße

Vorlagentyp: STMagistrat
16 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2017, ST 1217

Betreff: Alte Schuhmaschinenfabrik!Westerbachstraße Vorgang: V 398/17 OBR 7 Zu Ziffern 1. und 2.: Für das Gelände der ehemaligen Schuhmaschinenfabrik, Westerbachstraße 47, wurde mit Bauvorbescheid vom 21.12.2015 u. a. von der im Bebauungsplan festgesetzten Nutzungsart GE (Gewerbegebiet) zugunsten von Wohnen befreit. Die zugrundeliegende Planung berücksichtigt die Interessen der gewerblichen Nachbarn. Gegenstand des Bescheids ist die Nutzungsänderung von Gewerbe in Wohnen und Aufstockung mit 19 Wohneinheiten sowie die Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit 44 Wohneinheiten, einer Lärmschutzwand und einer Tiefgarage mit 89 Stellplätzen. Zu Ziffer 3.: Die Maßnahme umfasst auch den Abbruch eingeschossiger Gebäude entlang der Straße In der Au sowie im Hofbereich und den Ersatz durch eine straßenseitige Zeilenbebauung. Das Gros der gewerblichen Flächen, insbesondere der viergeschossige Innenblock sowie das adressbildende Hauptgebäude an der Westerbachstraße, sind von dem Vorbescheid nicht umfasst. Bei Umsetzung der Planung aus der Voranfrage erfolgt bei Weitem nicht der komplette Abbruch der Fabrik. Vielmehr bleibt der weitaus größte Teil unverändert. Bisher wurde jedoch weder ein Abbruchantrag gestellt noch wurden seit Erteilung des Vorbescheides weitere Abstimmungen oder Gespräche bei der Bauaufsicht geführt, sodass dem Magistrat seither keine Konkretisierung oder Erweiterung der Maßnahme zur Kenntnis gebracht wurde. Die weitere Entwicklung der Planung ist insoweit nicht bekannt. Zu Ziffer 4.: Zum Zeitpunkt der Bauberatung wurde diese Forderung nicht erhoben.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 23. März 2017OFOF 155/7Alte Schuhmaschinenfabrik/WesterbachstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 18. April 2017VV 398Alte Schuhmaschinenfabrik/WesterbachstraßeAnfrage
  3. 10. Juli 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 Wochen
    STST 1217Alte Schuhmaschinenfabrik!Westerbachstraße
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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