Alte Schuhmaschinenfabrik/Westerbachstraße
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 18.04.2017, V 398 entstanden aus Vorlage: OF 155/7 vom 23.03.2017
Betreff: Alte Schuhmaschinenfabrik/Westerbachstraße Die alte Schuhmaschinenfabrik grenzt direkt an das Gelände an, auf dem mit den sog. Westerbachhöfen ein neues Wohngebiet - vornehmlich mit Eigentumswohnungen -entstanden ist. Sowohl die Westerbachhöfe als auch die alte Schuhmaschinenfabrik liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 285, der ein Gewerbegebiet ausweist. Obwohl somit der Bau von Wohnungen nur mit einer Befreiung vom Bebauungsplan möglich war, hat der damalige schwarz-grüne Magistrat bei den Westerbachhöfen ganz offensichtlich auf eine Auflage zum Bau von gefördertem Wohnraum verzichtet. In der alten Schuhmaschinenfabrik hat sich eine vielfältige Gewerbemischung etabliert, der auch ca. 20 Künstlerinnen und Künstler mit ihren Ateliers angehören. Einigen Mietern wurde nun gekündigt, weil offensichtlich die Absicht besteht, auch auf Teilen der Schuhmaschinenfabrik Wohnungen zu errichten. Es wird die Befürchtung geäußert, dass die alte Schuhmaschinenfabrik komplett abgerissen wird. Die vorausgeschickt, bittet der Ortsbeirat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Ist dem Magistrat ein Bauvorhaben zur Errichtung von Wohnungen auf dem Areal der Schuhmaschinenfabrik bekannt?
- Gibt es bereits eine Befreiung vom bestehenden Bebauungsplan für den Bauherrn?
- Welche Teile des Areals sind von den Baumaßnahmen betroffen bzw. welche Teile des Areals bleiben unangetastet und stehen weiterhin gewerblichen Nutzern zur Verfügung?
- Hat der Magistrat diesmal darauf geachtet den Bau von 30 Prozent gefördertem Wohnraum festzuschreiben? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. März 2017OFOF 155/7Alte Schuhmaschinenfabrik/WesterbachstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 18. April 2017Sie sind hierVV 398Alte Schuhmaschinenfabrik/WesterbachstraßeAnfrage
- 10. Juli 2017Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1217Alte Schuhmaschinenfabrik!WesterbachstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen