Begrünung der Main-Weser-Bahn im Ortsbezirk 10
Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Begrünung der Schallschutzwände an der Main-Weser-Bahn im Ortsbezirk 10 behandelt. Aufgrund bahnbetrieblicher Gründe wird auf die Begrünung mit Kletterpflanzen verzichtet, stattdessen wird eine Begrünung mit Gehölzen vorgenommen. Dies soll den naturschutzrechtlichen Anforderungen entsprechen und die stadtklimatischen Bedingungen berücksichtigen.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenStellungnahme des Magistrats
Gemäß Bundesnaturschutzgesetz (§15 Abs. 2 BNatSchG) ist die DB Netz AG als Verursacherin des Eingriffs verpflichtet, unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen. Im Landschaftspflegerischen Begleitplan des Planfeststellungsbeschlusses sind die erforderlichen Kompensationsmaßnahmen entlang der Ausbaustrecke der Main-Weser-Bahn aufgeführt. Der Magistrat prüft dabei die Durchführung der festgesetzten Maßnahmen. Nach Rücksprache mit der DB Netz AG ist eine Begrünung der Schallschutzwände mit Kletterpflanzen auch an vorgesetzten Rankgerüsten aus bahnbetrieblichen Gründen ausgeschlossen. Dieser Punkt wurde von der DB Netz AG mit dem Regierungspräsidium Darmstadt besprochen. Daher hat die Obere Naturschutzbehörde zugestimmt, die Lärmschutzwände (im per Planfeststellungbeschluss definierten Abschnitt) nicht mit Kletterpflanzen zu begrünen, sondern eine Begrünung mit Gehölzen vorzunehmen. Das zuständige Fachamt wird die Begrünungsmaßnahmen begleiten. Der Magistrat weist zudem darauf hin, dass sich die Bahn-Trasse aus stadtklimatischer Sicht im Bereich der Luftleitbahn des Niddatals befindet. Der nächtliche Kaltluftabfluss im Gebiet des Ortsbeirates 10 ist 25 bis 50 Meter mächtig. Die Lärmschutzwand kann daher gut überströmen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Januar 2022OFOF 215/10Begrünung der Main-Weser-Bahn im Ortsbezirk 10Ortsbeiratsantrag · FDP
- 18. Januar 2022OMOM 1460Begrünung der Main-Weser-Bahn im Ortsbezirk 10Direktanregung
- 16. Mai 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1191Begrünung der Main-Weser-Bahn im Ortsbezirk 10Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab