Begrünung der Main-Weser-Bahn im Ortsbezirk 10
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, wie die Begrünung der Main-Weser-Bahn im Ortsbezirk 10 nach den Bauarbeiten erfolgen kann. Dies ist notwendig, um die Umwelt- und Naturschutzbelange zu wahren und die Frischluftzufuhr für Frankfurt zu sichern.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, in welcher Form die Begrünung der Main-Weser-Bahn im Ortsbezirk 10 nach Abschluss der Bauarbeiten erfolgen wird. Begründung: Nach den ursprünglichen Planungen war immer dargestellt worden, dass die Main-Weser-Bahn nach Abschluss der Bauarbeiten wieder vollständig und intensiv begrünt wird. Dies sollte insbesondere auch die im Ortsbezirk 10 vorgesehenen Lärmschutzwände umfassen. Hiervon ist die Deutsche Bahn AG nun in ihrer letzten Information für den Ortsbeirat 10 abgerückt und hat vielmehr behauptet, dass die Lärmschutzwände gar nicht begrünt werden könnten, da ansonsten die Lärmdämmwirkung leiden würde. Die Main-Weser-Bahn wird aber im Ortsbezirk 10 weitestgehend im Grüngürtel mit seinem erheblichen Beitrag für Umwelt-, Landschafts- und Naturschutz gebaut. Die Alttrasse war deshalb in erheblichem Umfang eingewachsen, wobei die Deutsche Bahn die Bäume und Sträucher, auch zulasten des wahrgenommenen Lärmschutzes, zwischenzeitlich fast vollständig entfernt hat. Schon aus Naturschutzgründen ist es deshalb im Interesse der Stadt Frankfurt unbedingt erforderlich, dass die Trasse nach Abschluss der Bauarbeiten entsprechend eingegrünt wird, was auch Teil der Abwägungsentscheidungen war. Eine Begrünung, gerade in diesem sensiblen Bereich, ist auch deshalb notwendig, weil hier Frischluft für Frankfurt durchgeleitet wird und abkühlt, wozu die Ursprungsbegrünung beigetragen hat. Im Rahmen der steigenden Temperaturen muss dies dringend wiederhergestellt werden. Wenn nun die Lärmschutzwände selbst nicht begrünbar wären, müsste ein erheblich größerer Raum um die Gleise entsprechend bepflanzt werden, was insbesondere das Niddatal in seinem Erscheinungsbild massiv verändern würde. Sollte dies nicht geschehen, besteht zudem die Gefahr, dass, wie jetzt schon an einem Probestück Lärmschutzwand in Bockenheim, Sprayer die Wand binnen kürzester Zeit vollsprayen. In Anbetracht der erheblichen Flächen dürfte dies Sprayer aus einem weiten Einzugsgebiet anlocken, was nicht im Sinne des zukünftigen Erscheinungsbildes des Niddatals sein kann. Vor diesem Hintergrund ist dringend Erklärung geboten, wie das tatsächliche Begrünungskonzept der Deutschen Bahn AG für die Main-Weser-Bahn aussieht, insbesondere, weil hier nicht möglichst geringe Unterhaltungskosten in Anbetracht der vorgenommenen Eingriffe in besonders schützenswerte Bereiche ausschlaggebend sein können.
Begründung
Nach den ursprünglichen Planungen war immer dargestellt worden, dass die Main-Weser-Bahn nach Abschluss der Bauarbeiten wieder vollständig und intensiv begrünt wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Januar 2022OFOF 215/10Begrünung der Main-Weser-Bahn im Ortsbezirk 10Ortsbeiratsantrag · FDP
- 18. Januar 2022Sie sind hierOMOM 1460Begrünung der Main-Weser-Bahn im Ortsbezirk 10Direktanregung
- 16. Mai 2022Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1191Begrünung der Main-Weser-Bahn im Ortsbezirk 10Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats