Nied: Parken vor dem Zugangsweg zur Dreifaltigkeitskirche verhindern
Zusammenfassung
Der Magistrat plant, eine Sperrfläche links vom Nebeneingang zur Dreifaltigkeitskirche zu markieren und einen Poller zu setzen, um das Parken vor dem Zugang zu verhindern. Dies soll sicherstellen, dass der Zugang zur Kirche frei bleibt und das regelwidrige Parken unterbunden wird. Die Umsetzung ist für das dritte Quartal 2022 vorgesehen.
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Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat entspricht der Anregung dahingehend, dass links von dem Nebeneingang eine Sperrfläche markiert und ein Poller gesetzt wird. So bleibt der Zugang zur Kirche frei und das regelwidrige Parken wird unterbunden. Die Maßnahme wird voraussichtlich im dritten Quartal 2022 ausgeführt. Ein Poller oder Findling vor dem Nebeneingang würde dagegen den Zugang für Rollstuhlfahrer:innen erschweren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Januar 2022OFOF 343/6Nied: Parken vor dem Zugangsweg zur Dreifaltigkeitskirche verhindernOrtsbeiratsantrag · CDU
- 8. Februar 2022OMOM 1558Nied: Parken vor dem Zugangsweg zur Dreifaltigkeitskirche verhindernDirektanregung
- 16. Mai 2022Sie sind hierSTST 1175Nied: Parken vor dem Zugangsweg zur Dreifaltigkeitskirche verhindernStellungnahme
- 27. August 2023OFOF 828/6Nied: Endlich einen Poller vor dem Nebeneingang der Dreifaltigkeitskirche in Nied anbringenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 12. September 2023OMOM 4363Nied: Endlich einen Poller vor dem Nebeneingang der Dreifaltigkeitskirche in Nied anbringenDirektanregung
- 8. Januar 2024Antwort des Magistrats · nach 102 WochenSTST 28Nied: Endlich einen Poller vor dem Nebeneingang der Dreifaltigkeitskirche in Nied anbringenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab