SiGlinde-Kreuzungen im Ortsbezirk 9
Zusammenfassung
Der Magistrat unterstützt das Kreuzungskonzept "SiGlinde" zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit in Tempo-30-Zonen. Es wird betont, dass die Planungen an bundesweite technische Regelwerke angepasst werden müssen. Aktuell sind im Jahresbauprogramm 2023 keine Umbaumaßnahmen im Ortsbezirk 9 vorgesehen.
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Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Wie auch in der Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung am
12. Mai 2022 erörtert, sieht der Magistrat in dem Kreuzungskonzept "SiGlinde" einen positiven Beitrag, um eine Umgestaltung von Knotenpunkten ohne Lichtsignalanlage zu diskutieren und zu forcieren.
Die im Zusammenhang mit dem Prinzip "SiGlinde" aufgezählten Ausbaukriterien sind bereits überwiegend Bestandteil der Planung von grundhaften Sanierungsmaßnahmen in Kreuzungsbereichen. Das Konzept fasst verschiedene Gestaltungselemente mit dem Schwerpunkt der Verkehrssicherheit in einer Systemskizze insbesondere für Tempo-30-Zonen zusammen. Gerade die Aspekte Barrierefreiheit, vorgezogene Seitenräume ("Gehwegnasen") und freie Sichtachsen sind in Tempo 30-Zonen obligatorisch. Auch werden bereits heute beispielsweise Signale für blinde Menschen an Lichtsignalanlagen, das Aufstellen von Fahrradbügeln und die Einrichtung von Lieferverkehrszonen berücksichtigt, wenn dies möglich ist.
Gerne berücksichtigt der Magistrat auch bei den Planungen künftiger Baumaßnahmen an Knotenpunkten im Ortsbezirk 9 die Kriterien des Prinzips "SiGlinde".
Der Magistrat möchte jedoch einschränkend darauf hinweisen, dass die Grundlage der Planungen immer die bundesweit gültigen technischen Regelwerke sind. Diese gilt es an die jeweiligen Rahmenbedingungen vor Ort anzupassen. Dies beinhaltet beispielsweise die Kreuzungsgeometrie, Flächenverfügbarkeit, Leitungstrassen und die jeweiligen Bedürfnisse der verschiedenen Gruppen von Verkehrsteilnehmenden. Dazu zählen auch der ÖPNV und der Lieferverkehr. Eine farbige Gestaltung von Fußgängerüberwegen ("Zebrastreifen") beispielsweise ist aus Rechtsgründen nicht möglich. Hierbei sind die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der dazugehörigen Verwaltungsvorschrift sowie die Richtlinie für die Anlage von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) zu beachten.
Im Jahresbauprogramm 2023 sind keine entsprechenden Umbaumaßnahmen im Ortsbezirk 9 vorgesehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. November 2022OFOF 404/9SiGlinde-Kreuzungen im Ortsbezirk 9Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 19. Januar 2023OAOA 310SiGlinde-Kreuzungen im Ortsbezirk 9Anregung
- 5. Juni 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 28 WochenSTST 1174SiGlinde-Kreuzungen im Ortsbezirk 9Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab