SiGlinde-Kreuzungen im Ortsbezirk 9
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 9 schlägt vor, das Prinzip "SiGlinde" bei zukünftigen Baumaßnahmen in Kreuzungsbereichen zu berücksichtigen, um die Sicherheit und Gleichberechtigung aller Verkehrsteilnehmenden zu gewährleisten. Ziel ist es, eine barrierefreie und umweltfreundliche Gestaltung der Kreuzungen zu erreichen.
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Thema Fahrradfahren verfolgenAnregung
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, zukünftig bei allen Baumaßnahmen in Kreuzungsbereichen des Ortsbezirks 9 das vom Radentscheid entwickelte Prinzip "SiGlinde" in der Bauplanung und Umsetzung zu prüfen und soweit wie möglich umzusetzen.
Hierbei sind folgende Punkte zu berücksichtigen:
- generell sind alle Umbaumaßnahmen barrierefrei zu gestalten;
- Aufpflasterung des Kreuzungsbereiches auf Gehwegniveau;
- Herausziehen der Gehwegnasen/Kreuzungsecken und Absperrung mittels Poller oder Würfel (barrierefrei);
- komplett freie Sichtachsen im Fünf-Meter-Bereich;
- Bäume/Baumscheiben und/oder Begrünung/Entsiegelung hinter dem Fünf-Meter-Bereich zur Kreuzung zum Fußgängerüberweg;
- Radbügel für Fahrräder und Lastenräder im Anschluss an die entsiegelte Fläche;
- Lieferparkplätze/Ladezone mit entsprechender Markierung bzw. Beschilderung in den abgehenden Straßen im Anschluss an die Fahrradstellplätze;
- Sitzgelegenheiten im Bereich der entsiegelten Flächen;
- optional: Farbige Gestaltung der Aufpflasterung zur Markierung der Fußgängerüberwege.
Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, eine aktuelle Liste aller für den Ortsbezirk 9 in der näheren Zukunft geplanten Umbaumaßnahmen in Kreuzungsbereichen vorzulegen und dazu zu berichten. Vor dem Umbaubeginn eines Kreuzungsbereichs sind dem Ortsbeirat 9 alle diesbezüglichen Planungen zeitnah vorzustellen.
Begründung
Das Prinzip "SiGlinde" bedeutet für alle zukünftigen Umbaumaßnahmen in Kreuzungsbereichen, "Sicher/Gleichberechtigt/Lindgrün" für alle Verkehrsteilnehmende, ob Fußgängerinnen und Fußgänger, Fahrradfahrende inkl. Lastenräder oder motorisierter Individualverkehr (MIV) sowie Lieferverkehrsflächen die gleichberechtigte individuelle Teilnahme. Lindgrün bedeutet in diesem Zusammenhang die Anpflanzung von Baumgewächsen im Kreuzungsbereich. Durch dieses Prinzip wird es ermöglicht, im urbanen Verkehrsraum unabhängig von der genutzten Mobilitätsform eine gleichberechtigte Teilnahme zu gewährleisten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. November 2022OFOF 404/9SiGlinde-Kreuzungen im Ortsbezirk 9Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 19. Januar 2023Sie sind hierOAOA 310SiGlinde-Kreuzungen im Ortsbezirk 9Anregung
- 5. Juni 2023Antwort des Magistrats · nach 28 WochenSTST 1174SiGlinde-Kreuzungen im Ortsbezirk 9Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Ablehnung)