SiGlinde-Kreuzungen im Ortsbezirk 9
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat schlägt vor, das Prinzip "SiGlinde" bei zukünftigen Baumaßnahmen in Kreuzungsbereichen des Ortsbezirks 9 zu berücksichtigen, um eine barrierefreie und gleichberechtigte Nutzung für alle Verkehrsteilnehmenden zu gewährleisten. Dies soll durch verschiedene Maßnahmen wie die Aufpflasterung auf Gehweg-Niveau und die Anpflanzung von Bäumen erreicht werden.
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Thema Fahrradfahren verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen,
die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
der Magistrat wird gebeten, zukünftig bei allen Baumaßnahmen in Kreuzungsbereichen des Ortsbezirks 9 das vom Radentscheid entwickelte Prinzip "SiGlinde" in der Bauplanung und Umsetzung zu prüfen und soweit wie möglich umzusetzen.
Hierbei sind folgende Punkte zu berücksichtigen:
- Generell sind alle Umbaumaßnahmen barrierefrei zu gestalten,
- Aufpflasterung des Kreuzungsbereiches auf Gehweg-Niveau,
- Herausziehen der Gehwegnasen/Kreuzungsecken und Absperrung mittels Poller oder Würfel (barrierefrei),
- Komplett freie Sichtachsen im 5-Meter-Bereich,
- Bäume/Baum-Scheiben und/oder Begrünung/Entsiegelung hinter dem 5-Meterbereich zur Kreuzung/Fußgängerüberweg,
- Radbügel für Fahrräder und Lastenräder im Anschluß an die entsiegelte Fläche,
- Lieferparkplätze / Ladezone mit entsprechender Markierung bzw. Beschilderung in den abgehenden Straßen im Anschluss an die Fahrradstellplätze,
- Sitzgelegenheiten im Bereich der entsiegelten Flächen,
- Optional: Farbige Gestaltung der Aufpflasterung zur Markierung der Fußgängerüberwege.
Darüber hinaus wird das Amt für Straßenbau und Erschließung gebeten eine aktuelle Liste aller für den Ortsbezirk 9 in der näheren Zukunft geplanten Umbaumaßnahmen in Kreuzungsbereichen zu berichten.
Vor dem Umbaubeginn eines Kreuzungsbereichs sind dem OBR 9 alle diesbezüglichen Planungen zeitnah vorzustellen.
Begründung
Das Prinzip "SiGlinde" bedeutet für alle zukünftigen Umbaumaßnahmen in Kreuzungsbereichen, "Sicher/Gleichberechtigt/Lindgrün" für alle Verkehrsteilnehmende, ob Fußgänger*innen, Fahrradfahrende, inkl. Lastenräder oder motorisierter Individualverkehr (MIV), sowie Lieferverkehrsflächen, die gleichberechtigte individuelle Teilnahme. Lindgrün bedeutet in diesem Zusammenhang die Anpflanzung von Baumgewächsen im Kreuzungsbereich. Durch dieses Prinzip wird es ermöglicht im urbanen Verkehrsraum unabhängig von der genutzten Mobilitätsform eine gleichberechtigte Teilnahme zu gewährleisten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. November 2022Sie sind hierOFOF 404/9SiGlinde-Kreuzungen im Ortsbezirk 9Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 19. Januar 2023OAOA 310SiGlinde-Kreuzungen im Ortsbezirk 9Anregung
- 5. Juni 2023Antwort des Magistrats · nach 28 WochenSTST 1174SiGlinde-Kreuzungen im Ortsbezirk 9Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)