Zufahrt von Rettungsfahrzeugen in die Ortenberger Straße
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Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2014, ST 114
Betreff: Zufahrt von Rettungsfahrzeugen in die Ortenberger Straße Die Zufahrt von Rettungsfahrzeugen in die Ortenberger Straße ist grundsätzlich gewährleistet, da die Parkordnung mittels Parkwinkel eindeutig vorgegeben ist. Gleichwohl werden die Bediensteten der Verkehrsüberwachung für die beschriebene Problematik besonders sensibilisiert und ein Überwachungsschwerpunkt an der genannten Örtlichkeit eingerichtet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. März 2009OMOM 3051Parken in der WiesenstraßeDirektanregung
- 9. April 2013OMOM 2114Radstreifen ObermainanlageDirektanregung
- 14. Mai 2013OMOM 2199Kleine Spillingsgasse in den Blick nehmenDirektanregung
- 10. September 2013OFOF 328/4Zufahrt von Rettungsfahrzeugen in die Ortenberger StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 24. September 2013OMOM 2516Zufahrt von Rettungsfahrzeugen in die Ortenberger StraßeDirektanregung
- 24. Januar 2014Sie sind hierSTST 114Zufahrt von Rettungsfahrzeugen in die Ortenberger StraßeStellungnahme
- 20. Oktober 2014OFOF 422/4Haushalt 2015/2016 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrsteuerung und -überwachung Verkehrssicherheit rund um die UhrOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 4. November 2014EAEA 50Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Verkehrssicherheit rund um die UhrEtatanregung
- 11. September 2015Antwort des Magistrats · nach 339 WochenSTST 1332Verkehrssicherheit rund um die UhrStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab