Bau eines Wasserspielplatzes im Stadtteilpark des Naherholungsgebietes Nieder-Erlenbach
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Thema Umwelt und Energie verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2011, ST 1147
Betreff: Bau eines Wasserspielplatzes im Stadtteilpark des Naherholungsgebietes Nieder-Erlenbach Am 06.10.2011 fand ein Ortstermin mit Vertretern des Ortsbeirates statt. Der Magistrat wird die Anregung des Ortsbeirates aufgreifen und eine einfache Wasserspielanlage einrichten. Dabei ist aus der Sicht des Fachamtes auch die Kombination mit einem vorhandenen Spielplatz denkbar, um den Spielwert insgesamt zu erhöhen. Der Magistrat wird die Wasserspielfläche in seine Agenda aufnehmen und sich bemühen, diese möglichst bald zu errichten. Es können allerdings derzeit keine Zusagen über den Beginn gegeben werden. Das zuständige Fachamt wird auf den Ortsbeirat zu gegebener Zeit zukommen, um die Vorstellungen zu konkretisieren und auch Ideen der Kinder abzufragen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Juli 2011OFOF 27/13Bau eines Wasserspielplatzes im Stadtteilpark des Naherholungsgebietes Nieder-ErlenbachOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 9. August 2011OMOM 235Bau eines Wasserspielplatzes im Stadtteilpark des Naherholungsgebietes Nieder-ErlenbachDirektanregung
- 28. Oktober 2011Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1147Bau eines Wasserspielplatzes im Stadtteilpark des Naherholungsgebietes Nieder-ErlenbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab