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Vermüllung im Bereich Kuhwald/Rebstock/Bockenheim

Vorlagentyp: STMagistrat
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2015, ST 1105

Betreff: Vermüllung im Bereich Kuhwald/Rebstock/Bockenheim Vorbemerkung: Die mit der Erbringung der Dienstleistung Straßenreinigung beauftragte Firma FES GmbH legt Wert auf die Feststellung, dass die Bürgersteige/Straßen in den genannten Stadtteilen mindestens einmal in der Woche, also gemäß Straßenreinigungssatzung, gereinigt werden. Es seien exemplarisch mehrere interne Monatsberichte der Abteilung Qualitätssicherung ausgewertet worden; Auffälligkeiten negativer Art seien nicht festgestellt worden. Im Übrigen sei es angezeigt und sinnvoll, Beschwerden, so denn anfallend, konkret für Straßen und Zeitfenster zu benennen. Zu Punkt 1: Vor einiger Zeit fand ein gemeinsamer Termin zwischen der FES GmbH und dem Straßenverkehrsamt statt, zum Begutachten von für die Müllabfuhr problematischen Straßenbereichen in den genannten Stadtteilen. Insbesondere die Kuhwaldsiedlung erlebt u. a. durch Messebesucher einen Parkdruck, der durch falsch abgestellte Fahrzeuge die Befahrbarkeit der Straßen einschränkt. Mittels straßenverkehrsbehördlicher Beschilderungs- und Markierungsmaßnahmen wurden die Brennpunkte entschärft. Wenn das Straßenverkehrsamt, Abteilung Verkehrssicherheit, über ordnungswidrig abgestellte Fahrzeuge, welche den Zugang zwischen Tonnenstandplätzen und Müllfahrzeug behindern, Kenntnis erlangt (z.B. durch eine Meldung über das Verkehrssicherheitstelefon 212-36360), wird der Außendienst darüber informiert. Dieser sucht die Örtlichkeit schnellstmöglich auf und leitet geeignete Schritte ein. Dazu gehört auch der Einsatz eines Abschleppdienstes. Aufgrund der Vielzahl an Aufträgen und Beschwerden, der Größe des Stadtgebietes und der begrenzten personalwirtschaftlichen Kapazitäten, kann es in einigen Fällen zu Zeitverzögerungen kommen, bis Bedienstete des Straßenverkehrsamtes vor Ort sind und intervenieren können. § 10 (3) der Abfallsatzung regelt, dass die Stadt Frankfurt am Main verlangen kann, dass die gegenüber der Müllabfuhr Anschlusspflichtigen ihre Mülltonnen selbst (sei es durch Beauftragte) bereitstellen, wenn die Sammelfahrzeuge nicht an die Aufnahmeorte der Entleerung gelangen können. Bei Straßenbaumaßnahmen ist es Pflicht der beauftragten Baufirmen dieses zu organisieren. Mittelfristig wird der Einsatz wesentlich kürzerer und weniger breiter Müllfahrzeuge auch geeignet sein, in bestimmten Problembereichen Entlastung zu bringen. Zu Punkt 2: Ist die Zufahrt zum Ladeort für das Müllfahrzeug kurzzeitig gesperrt oder blockiert, wird kurzfristig ein zeitversetzter neuer Versuch der Müllabholung unternommen. Ggfs. wird bei der nächsten regulären Leerung auch der zusammengekommene Beimüll mitgenommen. Zu Punkt 3: Vor allem im Stadtteil Bockenheim gibt es Liegenschaften, die in der Liegenschaftsverwaltung von Wohnungsbaugesellschaften stehen. Hier gibt es die sogenannte Siedlungsabfuhr mit 13 fixen Terminen im Jahr zur Bereitstellung und Abholung von Sperrmüll. Die FES GmbH informiert dreimal im Jahr per Broschüre OSKAR, die an alle Wohnhaushaltungen geht, über sinnvolle und korrekte Mülltrennung und aktuelle Entsorgungsfragen (z.B. Weihnachtsbäume). Auch die Wohnungsbaugesellschaften informieren regelmäßig ihre Mieterschaften über den richtigen Umgang mit den einzelnen Tonnenarten. Neuen Mietern wird mindestens die Broschüre der FES "Richtig getrennt - voll im Trend" ausgehändigt, welche mehrsprachig verfasst ist. Bei Fehlverhalten in einzelnen Häusern erfolgt zunächst aufklärendes/mahnendes Anschreiben der Hausgemeinschaft oder des feststellbar ursächlichen Mieters. Einzelne Wohnungsbaugesellschaften lassen Aushänge in den Treppenhäusern anbringen. Die meisten Wohnungsbaugesellschaften haben zudem Dienstleistungsfirmen mit der Optimierung der Tonnenstandplätze (unter anderem Sich-Kümmern um ordentliche Mülltrennung und sauberes Erscheinungsbild) beauftragt. Die Kosten werden in den Nebenkosten der Miete von den Mietern übernommen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 23. März 2015OFOF 658/2Vermüllung im Bereich Kuhwald/Rebstock/BockenheimOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 20. April 2015OMOM 4017Vermüllung im Bereich Kuhwald/Rebstock/BockenheimDirektanregung
  3. 24. Juli 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 Wochen
    STST 1105Vermüllung im Bereich Kuhwald/Rebstock/Bockenheim
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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