Vermüllung im Bereich Kuhwald/Rebstock/Bockenheim
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 20.04.2015, OM 4017 entstanden aus Vorlage: OF 658/2 vom 23.03.2015
Betreff: Vermüllung im Bereich Kuhwald/Rebstock/Bockenheim Der Magistrat wird aufgefordert, mit der FES und den Wohnbaugesellschaften ein Konzept zu entwickeln, wie die Randstadtteile wieder sauberer werden. Dabei sollten folgende Punkte betrachtet werden:
- Was passiert, wenn Mülltonnen durch Falschparker oder Baumaßnahmen nicht geleert werden können?
- Wie wird hier eine schnelle Entsorgung sichergestellt?
- Wie wollen die Wohnungsbaugesellschaften sicherstellen, dass von ihren Müllplätzen keine Vermüllung der umliegenden Straßen und Plätze erfolgt? Begründung: In den Innenstadtzonen wird teilweise zweimal am Tag durch die FES gereinigt. In den äußeren Stadtteilen wird teilweise nur noch alle zwei Wochen eine Reinigung der Fußwege durch die FES durchgeführt. Zwischen den Reinigungen der Fußwege kommt es vor, dass die Mülltonnen wegen zu hohem Fremdstoffanteil nicht von der FES geleert werden. Der Müll sammelt sich dann vor den Tonnen und wird von Tieren oder vom Wind im gesamten Stadtteil verteilt. Die Bürgerinnen und Bürger in den Stadtteilen fühlen sich durch die Vermüllung belästigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. März 2015OFOF 658/2Vermüllung im Bereich Kuhwald/Rebstock/BockenheimOrtsbeiratsantrag · SPD
- 20. April 2015Sie sind hierOMOM 4017Vermüllung im Bereich Kuhwald/Rebstock/BockenheimDirektanregung
- 24. Juli 2015Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1105Vermüllung im Bereich Kuhwald/Rebstock/BockenheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats