Sicherheit am Fußgängerüberweg an der Haltestelle "Atzelberg Ost" verbessern
Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Sicherheit am Fußgängerüberweg an der Haltestelle "Atzelberg Ost" überprüft und festgestellt, dass die Situation unauffällig ist. Daher wird kein Gelbblinker installiert, um die Verkehrssicherheit nicht zu gefährden.
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Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
In der Vergangenheit wurden mehrere Ortsbesichtigungen mit unterschiedlichen Personenkreisen durchgeführt. Dabei konnte die beschriebene Situation zu keinem Zeitpunkt festgestellt werden. Von Seiten der Unfallkommission wurde der Bereich als unauffällig registriert.
Aus Süden kommenden Fahrzeugen ist das Überholen des Busses durch die verlängerte Mittelmarkierung verboten. Aus beiden Fahrtrichtungen wird auf die Existenz mehrerer Lichtsignalanlagen mittels Verkehrszeichen hingewiesen.
Gelbblinker finden innerhalb des Stadtgebiets nur dort Anwendung, wo besondere Situationen einen solchen Einsatz erfordern. Dies ist vor allem bei Unübersichtlichkeit eines Knotenpunkts oder starkem Kfz-Verkehr, der gleichzeitig mit den zu Fuß Gehenden geführt wird, gegeben. Auf einen regelmäßigen Einsatz von Gelbblinkern soll gemäß Straßenverkehrs-Ordnung verzichtet werden, da durch einen Gewöhnungseffekt die Wirkung des Gelbblinkers minimiert wird. Unter Beachtung dieser Vorgaben, wird hier kein Gelbblinker installiert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Mai 2022OMOM 2186Verbesserung der Sicherheit am Fußgängerüberweg Atzelbergstraße/Höhe Bushaltestelle „Atzelberg Ost“Direktanregung
- 16. September 2022STST 2089Verbesserung der Sicherheit am Fußgängerüberweg Atzelbergstraße/Höhe Bushaltestelle „Atzelberg Ost“Stellungnahme
- 16. Januar 2023OMOM 3344Verbesserung der Sicherheit am Fußgängerüberweg Atzelbergstraße/Höhe Bushaltestelle „Atzelberg Ost“Direktanregung
- 17. April 2023STST 953Verbesserung der Sicherheit am Fußgängerüberweg Atzelbergstraße/Höhe Bushaltestelle "Atzelberg Ost"Stellungnahme
- 25. Juli 2023OFOF 489/11Sicherheit am Fußgängerüberweg an der Haltestelle „Atzelberg Ost“ verbessernOrtsbeiratsantrag · SPD
- 11. September 2023OMOM 4345Sicherheit am Fußgängerüberweg an der Haltestelle „Atzelberg Ost“ verbessernDirektanregung
- 15. Januar 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 86 WochenSTST 109Sicherheit am Fußgängerüberweg an der Haltestelle "Atzelberg Ost" verbessernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab