Fußgängerüberweg Junghofstraße/Taunusanlage
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2017, ST 1082
Betreff: Fußgängerüberweg Junghofstraße/Taunusanlage Eine Verbreiterung der Mittelinsel würde aufgrund der geringen Breiten zu Lasten der vorhandenen Fahrstreifen gehen. Dies wäre auch nur durch erhebliche Umbaumaßnahmen der Einmündung zu erreichen, wobei die beidseitigen Treppenabgänge zur S-Bahn-Haltestelle den Spielraum einengen. Der Anregung wird jedoch dahingehend entsprochen, dass die zu Fuß Gehenden nach Anpassung der Signalzeiten die Junghofstraße / Taunusanlage in einem Zug queren können. Eine Verbreiterung der Mittelinsel ist demnach nicht nötig.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Juni 2014STST 848Fußgängerüberweg Junghofstraße/TaunusanlageStellungnahme
- 20. Juni 2016OFOF 55/1Fußgängerüberweg Junghofstraße/TaunusanlageOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 5. Juli 2016OMOM 352Fußgängerüberweg Junghofstraße/TaunusanlageDirektanregung
- 21. November 2016STST 1527Fußgängerüberweg Junghofstraße/TaunusanlageStellungnahme
- 19. Juni 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 155 WochenSTST 1082Fußgängerüberweg Junghofstraße/TaunusanlageStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab