Fußgängerüberweg Junghofstraße/Taunusanlage
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Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1527
Betreff: Fußgängerüberweg Junghofstraße/Taunusanlage Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Frist keine Stellungnahme abgeben zu können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Juni 2014STST 848Fußgängerüberweg Junghofstraße/TaunusanlageStellungnahme
- 20. Juni 2016OFOF 55/1Fußgängerüberweg Junghofstraße/TaunusanlageOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 5. Juli 2016OMOM 352Fußgängerüberweg Junghofstraße/TaunusanlageDirektanregung
- 21. November 2016Sie sind hierSTST 1527Fußgängerüberweg Junghofstraße/TaunusanlageStellungnahme
- 19. Juni 2017Antwort des Magistrats · nach 155 WochenSTST 1082Fußgängerüberweg Junghofstraße/TaunusanlageStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab