Übernachtungen von Lastkraftwagenfahrerinnen/fahrern des Fernverkehrs im Wohngebiet unterbinden
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST 1073
Betreff: Übernachtungen von Lastkraftwagenfahrerinnen/fahrern des Fernverkehrs im Wohngebiet unterbinden Die Aufstellung einer Beschilderung, die das Parken lediglich für Fahrzeuge bis 2,8 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht erlaubt, wurde am 14.03.2016 angeordnet und ist inzwischen aufgestellt. Im Hinblick auf die vorgetragene Anregung wurden vom 25.05.2016 bis 02.06.2016 nächtliche Kontrollen vom Ordnungsamt an der besagten Stelle durchgeführt. Hierbei wurden vor Ort nur gelegentlich Omnibusse festgestellt, von denen keine Lärmbelästigungen ausgingen. Verschmutzungen wurden ebenfalls keine festgestellt. Da bei den durchgeführten Kontrollen keine Feststellungen hinsichtlich der Beschwerdelage gemacht wurden, wird in akuten Beschwerdefällen auf das Sicherheitstelefon 069 -212 44044 hingewiesen, um Kontakt mit der Stadtpolizei-Verkehrssicherheit aufzunehmen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. April 2016OFOF 4/11Übernachtungen von Lastkraftwagenfahrerinnen/-fahrern des Fernverkehrs im Wohngebiet unterbindenOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 2. Mai 2016OMOM 27Übernachtungen von Lastkraftwagenfahrerinnen/-fahrern des Fernverkehrs im Wohngebiet unterbindenDirektanregung
- 22. August 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1073Übernachtungen von Lastkraftwagenfahrerinnen/fahrern des Fernverkehrs im Wohngebiet unterbindenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab