Lärmschutz BAB 5 und 661 - Fortschreibung des Lärmaktionsplans Start der 4. Runde im Dezember 2022
Zusammenfassung
Der Magistrat fordert die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf den Autobahnen im Stadtgebiet als Maßnahme zur Lärmminderung. Dies geschieht im Rahmen der Fortschreibung des Lärmaktionsplans, um die Lärmbelastung für die Anwohner zu reduzieren. Die Umsetzung dieser Maßnahme liegt jedoch in der Verantwortung des Landes Hessen und wird nicht finanziell gefördert.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Im Rahmen der Fortschreibung des Lärmaktionsplans (LAP) für den Straßenverkehr hat das zuständige Regierungspräsidium Darmstadt die Öffentlichkeit informiert und um Anregungen und Hinweise gebeten. Grundlage für die Fortschreibung ist eine neue Lärmkartierung des Landes Hessen aus dem Jahr 2022.
Zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen für den Straßenverkehr hat das Land Hessen ein Verfahrenshandbuch erstellt. Demnach werden vom Regierungspräsidium nur Maßnahmen in den Lärmaktionsplan aufgenommen, deren Umsetzung durch die jeweils zuständige Behörde, zum Beispiel die Autobahn GmbH, zugesichert wurden.
Der Magistrat wird die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf den Autobahnen im Stadtgebiet als Maßnahme fordern. Die Verhandlung mit der Autobahn GmbH zur Aufnahme der Forderung in den Lärmaktionsplan führt das Land Hessen.
Die Umsetzung von lärmmindernden Maßnahmen wird vom Land Hessen nicht finanziell gefördert, deshalb müssen die betroffenen Kommunen die notwendigen Haushaltsmittel selbst bereitstellen. Ein Rechtsanspruch zur Umsetzung von Maßnahmen besteht nicht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Januar 2023OFOF 340/12Lärmschutz BAB 5 und 661 - Fortschreibung des Lärmaktionsplans Start der 4. Runde im Dezember 2022Ortsbeiratsantrag · SPD
- 27. Januar 2023OMOM 3473Lärmschutz BAB 5 und 661 - Fortschreibung des Lärmaktionsplans Start der 4. Runde im Dezember 2022Direktanregung
- 5. Mai 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1035Lärmschutz BAB 5 und 661 - Fortschreibung des Lärmaktionsplans Start der 4. Runde im Dezember 2022Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab