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Gegenanflug auf Rhein-Main über das Gebiet des Ortsbezirks 10

Vorlagentyp: OM
10 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 17.01.2012, OM 765 entstanden aus Vorlage: OF 145/10 vom 29.12.2011

Betreff: Gegenanflug auf Rhein-Main über das Gebiet des Ortsbezirks 10 Der Ortsbeirat 10 bekräftigt den Magistrat, sich in der Lärmschutzkommission dafür einzusetzen, dass die Mindestflughöhe im Gegenanflug über das Frankfurter Stadtgebiet und damit auch über das Gebiet des Ortsbezirks 10 angehoben wird, möglichst auf 8.000 Fuß. Ferner wird der Magistrat aufgefordert, in der Lärmschutzkommission und gegenüber der Deutschen Flugsicherung (DFS) mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln darauf hinzuarbeiten, 1. dass der Gegenanflug, soweit möglich und nicht nur in den verkehrsarmen Zeiten, im sogenannten CDO-Verfahren (Continuous Descent Operations) durchgeführt wird; 2. dass mit Nachdruck daran gearbeitet wird, alternative Anflugverfahren, etwa "Point Merge", zu untersuchen und einzuführen, um die Belastungen durch den Gegenanflug über das Gebiet des Ortsbezirks 10 zu reduzieren.

Begründung: Die Deutsche Flugsicherung hat angekündigt (FAZ vom 23. Dezember 2011) bereits im Januar 2012 das CDO-Verfahren, bei dem die Maschinen mit 40 Prozent Schub fliegen, im Gegenanflug auf den Rhein-Main-Flughafen einzuführen. Allerdings soll dies nur in den verkehrsarmen Zeiten wie am frühen Morgen und abends geschehen. Dies erscheint widersprüchlich, weil gerade vor und nach dem Nachtflugverbot ein hohes Verkehrsaufkommen zu beobachten ist, und deshalb die Maschinen sehr tief und damit laut über das Gebiet des Ortsbezirks 10 in augenscheinlich gleichmäßiger Höhe fliegen. Gerade dann stellen sie aber, weil die meisten Menschen schon oder noch schlafen, eine erhebliche Belastung dar. Es ist deshalb erforderlich, dass dieses Verfahren, wann immer möglich, eingesetzt wird und auch nach Mitteln gesucht wird, wie es verbindlich festgelegt werden kann. Gleichzeitig hat die DFS eine Erhöhung der Überflughöhe im Gegenanflug abgelehnt, worauf auch der Magistrat gedrungen hatte. Die DFS hat aber auch in Aussicht gestellt, dass es gegebenenfalls doch Anflugverfahren gibt, die die Lärmbelastung im Gegenanflug deutlich verringern könnten. Das belegt, dass offensichtlich noch Spielraum besteht, technische Möglichkeiten zu nutzen, um die Belastung der Anwohner im Ortsbezirk 10 durch Fluglärm zu reduzieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 29. Dezember 2011OFOF 145/10eungesheimFraktion: CDUGRÜNESPDLINKE.FREIE WÄHLERFDPTitel/Betreff: Gegenanflug auf Rhein-Main über das Gebiet des Ortsbezirks 10Ortsbeiratsantrag
  2. 17. Januar 2012Sie sind hier
    OMOM 765Gegenanflug auf Rhein-Main über das Gebiet des Ortsbezirks 10
    Direktanregung
  3. 9. März 2012Antwort des Magistrats · nach 10 WochenSTST 426eungesheimTitel/Betreff: Gegenanflug auf Rhein-Main über das Gebiet des Ortsbezirks 10Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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