eungesheimFraktion: CDUGRÜNESPDLINKE.FREIE WÄHLERFDPTitel/Betreff: Gegenanflug auf Rhein-Main über das Gebiet des Ortsbezirks 10
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBegründung
Gebiet des Ortsbezirks 10 Der Ortsbeirat möge beschließen:
- Der Ortsbeirat 10 bekräftigt den Magistrat darin, sich in der Lärmschutzkommission dafür einzusetzen, dass die Mindestflughöhe im Gegenanflug über dem Frankfurter Stadtgebiet und damit auch über dem Gebiet des Ortsbezirks 10 angehoben wird, möglichst auf 8000 Fuß.
- Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, in der Lärmschutzkommission und gegenüber der Deutschen Flugsicherung mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln darauf hinzuarbeiten:
- a)dass der Gegenanflug, soweit irgend möglich und nicht nur in den verkehrsarmen Zeiten, im sogenannten CDO (Contionious Descent Operations)-Verfahren durchgeführt wird,
- b)dass mit Nachdruck daran gearbeitet wird, alternative Anflugverfahren, etwa "Point Merge", zu untersuchen und einzuführen, um die Belastungen durch den Gegenanflug über dem Gebiet des Ortsbezirks 10 zu reduzieren. Begründung: Die Deutsche Flugsicherung hat angekündigt, FAZ vom
- Dezember 2011, bereits im Januar 2011 CDO-Verfahren, bei denen die Maschinen mit 40%-Schub fliegen, im Gegenanflug auf den Rhein-Main-Flughafen einzuführen. Allerdings soll dies nur in den verkehrsarmen Zeiten am frühen Morgen und abends geschehen. Dies erscheint widersprüchlich, weil gerade vor und nach dem Nachtflugverbot ein hohes Verkehrsaufkommen zu beobachten ist und deshalb die Maschinen sehr tief und damit laut über das Gebiet des Ortsbezirks 10 in augenscheinlich gleichmäßiger Höhe fliegen. Gerade dann sind sie aber, weil die meisten Menschen schon oder noch schlafen, eine erhebliche Belastung. Es ist deshalb erforderlich, dass dieses Verfahren, wann immer möglich, eingesetzt wird und auch nach Mitteln gesucht wird, wie es verbindlich gemacht werden kann. Gleichzeitig hat die Flugsicherung eine Erhöhung der Überflughöhe im Gegenanflug abgelehnt, worauf auch der Magistrat gedrungen hatte. Die Flugsicherung hat aber auch in Aussicht gestellt, dass es gegebenenfalls doch Anflugverfahren gibt, die die Lärmbelastung im Gegenanflug deutlich verringern könnten. Das belegt, dass offensichtlich noch Spielraum besteht, technische Möglichkeiten zu nutzen, um die Belastung der Anwohner im Ortsbezirk 10 durch Fluglärm zu reduzieren.
Inhalt
Antrag vom 29.12.2011, OF 145/10
Betreff: Gegenanflug auf Rhein-Main über das Gebiet des Ortsbezirks 10
Der Ortsbeirat möge beschließen:
- Der Ortsbeirat 10 bekräftigt den Magistrat darin, sich in der Lärmschutzkommission dafür einzusetzen, dass die Mindestflughöhe im Gegenanflug über dem Frankfurter Stadtgebiet und damit auch über dem Gebiet des Ortsbezirks 10 angehoben wird, möglichst auf 8000 Fuß.
- Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, in der Lärmschutzkommission und gegenüber der Deutschen Flugsicherung mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln darauf hinzuarbeiten:
- a)dass der Gegenanflug, soweit irgend möglich und nicht nur in den verkehrsarmen Zeiten, im sogenannten CDO (Contionious Descent Operations)-Verfahren durchgeführt wird,
- b)dass mit Nachdruck daran gearbeitet wird, alternative Anflugverfahren, etwa "Point Merge", zu untersuchen und einzuführen, um die Belastungen durch den Gegenanflug über dem Gebiet des Ortsbezirks 10 zu reduzieren. Begründung: Die Deutsche Flugsicherung hat angekündigt, FAZ vom
- Dezember 2011, bereits im Januar 2011 CDO-Verfahren, bei denen die Maschinen mit 40%-Schub fliegen, im Gegenanflug auf den Rhein-Main-Flughafen einzuführen. Allerdings soll dies nur in den verkehrsarmen Zeiten am frühen Morgen und abends geschehen. Dies erscheint widersprüchlich, weil gerade vor und nach dem Nachtflugverbot ein hohes Verkehrsaufkommen zu beobachten ist und deshalb die Maschinen sehr tief und damit laut über das Gebiet des Ortsbezirks 10 in augenscheinlich gleichmäßiger Höhe fliegen. Gerade dann sind sie aber, weil die meisten Menschen schon oder noch schlafen, eine erhebliche Belastung. Es ist deshalb erforderlich, dass dieses Verfahren, wann immer möglich, eingesetzt wird und auch nach Mitteln gesucht wird, wie es verbindlich gemacht werden kann. Gleichzeitig hat die Flugsicherung eine Erhöhung der Überflughöhe im Gegenanflug abgelehnt, worauf auch der Magistrat gedrungen hatte. Die Flugsicherung hat aber auch in Aussicht gestellt, dass es gegebenenfalls doch Anflugverfahren gibt, die die Lärmbelastung im Gegenanflug deutlich verringern könnten. Das belegt, dass offensichtlich noch Spielraum besteht, technische Möglichkeiten zu nutzen, um die Belastung der Anwohner im Ortsbezirk 10 durch Fluglärm zu reduzieren.Beratung im Ortsbeirat: 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. Dezember 2011Sie sind hierOFOF 145/10eungesheimFraktion: CDUGRÜNESPDLINKE.FREIE WÄHLERFDPTitel/Betreff: Gegenanflug auf Rhein-Main über das Gebiet des Ortsbezirks 10Ortsbeiratsantrag
- 17. Januar 2012OMOM 765Gegenanflug auf Rhein-Main über das Gebiet des Ortsbezirks 10Direktanregung
- 9. März 2012Antwort des Magistrats · nach 10 WochenSTST 426eungesheimTitel/Betreff: Gegenanflug auf Rhein-Main über das Gebiet des Ortsbezirks 10Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme