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Ausstattung und Auslastung der Schulkantinen an den allgemeinen Schulen in Trägerschaft der Stadt Frankfurt im Planungsbezirk 3 (Bornheim-West, Altstadt,…

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Ausstattung und Auslastung der Schulkantinen an den allgemeinen Schulen in Trägerschaft der Stadt Frankfurt im Planungsbezirk 3 (Bornheim-West, Altstadt, Innenstadt, Nordend, Westend-Nord)

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 3
104 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren5 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, über die Ausstattung und Auslastung der Schulkantinen in den allgemeinen Schulen des Planungsbezirks 3 zu berichten. Dies geschieht im Kontext eines zukunftsweisenden Konzepts zur Essensversorgung, das die Qualität und Akzeptanz des Essens verbessern soll.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, zu den im Planungsbezirk 3 liegenden allgemeinen Schulen über deren Ausstattung und die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler an der Essensversorgung auf die jeweilige Schule bezogen zu berichten und die folgenden Angaben (Stichmonat November 2019) zu machen:

  1. Gibt es eine Schulkantine/Cafeteria? Wenn nein, wie wird die Essensversorgung sichergestellt?
  2. Ist die Essensversorgung Bestandteil des pädagogischen Konzepts der Schule? Welchen Stellenwert hat sie aus Sicht der Schule?
  3. Nehmen Lehrkräfte regelmäßig am Mittagstisch teil? Wenn ja, in welchem Umfang (geschätzt)?
  4. Bei welcher Anzahl von Essen je Schultag liegt die Auslastungsobergrenze?
  5. Angaben bei Grundschulen:
    • a)Anzahl der Schülerinnen und Schüler;
    • b)Anzahl ausgegebener Essen (Monatsmittelwert, Anteil in Prozent);
  6. Angaben bei weiterführenden Schulen:
    • a)Anzahl der Schülerinnen und Schüler;
    • b)Anzahl ausgegebener Essen (Monatsmittelwert); ggf. Schätzungen der Schule (Anteil in Prozent);
  7. Welche Caterer waren zum gewählten Stichtag unter Vertrag?

Begründung

Der Magistrat hat mit der Vorlage M 27 ein zukunftsweisendes Konzept zur Essensversorgung an Frankfurter Schulen vorgelegt und dabei alle wesentlichen Aspekte berücksichtigt, die Voraussetzung für hochwertige Qualität des Essens und für hohe Zufriedenheits- und Akzeptanzwerte bei Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und Eltern sind. Insgesamt ein großer Wurf, der nicht zuletzt von den monatelangen Protesten der Schülerinnen/Schüler und Eltern der IGS Nordend (im Jahr 2018) angestoßen wurde, die auch auf andere Schulen übergriffen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 7. Februar 2020MM 27Essensversorgung an Frankfurter SchulenMagistratsvortrag
  2. 28. August 2020BB 425Wie ist derzeit die Auslastung der Schulkantinen?Magistratsbericht
  3. 15. Oktober 2020OFOF 968/3Ausstattung und Auslastung der Schulkantinen an den allgemeinen Schulen in Trägerschaft der Stadt Frankfurt im Planungsbezirk 3 (Bornheim-West, Altstadt, Innenstadt, Nordend, Westend-Nord)Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  4. 18. Februar 2021Sie sind hier
    OMOM 7208Ausstattung und Auslastung der Schulkantinen an den allgemeinen Schulen in Trägerschaft der Stadt Frankfurt im Planungsbezirk 3 (Bornheim-West, Altstadt, Innenstadt, Nordend, Westend-Nord)
    Direktanregung
  5. 4. Februar 2022Antwort des Magistrats · nach 104 WochenSTST 278Ausstattung und Auslastung der Schulkantinen an den allgemeinen Schulen in Trägerschaft der Stadt Frankfurt im Planungsbezirk 3 (Bornheim-West, Altstadt, Innenstadt, Nordend, Westend-Nord)Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
OBR 3
Sitzung 2 · 10.06.2021
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 3 · 08.07.2021
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 4 · 09.09.2021
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 6 · 02.12.2021
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 7 · 21.01.2022
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 1

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