Mobilitätsangebot mit dem Konzept Ford Carsharing erweitern; Bereitstellung eines Stellplatzes im Bereich der U-Bahn-Haltestelle in Nieder-Eschbach
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 676 entstanden aus Vorlage: OF 33/15 vom 17.08.2016
Betreff: Mobilitätsangebot mit dem Konzept Ford Carsharing erweitern; Bereitstellung eines Stellplatzes im Bereich der U-Bahn-Haltestelle in Nieder-Eschbach Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit der VGF dem Betreiber Ford Carsharing einen Stellplatz für einen Carsharing-Pkw unweit der U-Bahn-Haltestelle "Nieder-Eschbach" im öffentlichen Straßenraum oder auf dem Park-and-ride-Platz der VGF für eine Probephase von zwei Jahren zunächst kostenlos zur Verfügung zu stellen. Nach erfolgreicher Probephase hinsichtlich der Annahme des Konzeptes und des Angebotes ist der Stellplatz dann dem Betreiber kostengünstig gegen ein angemessenes und wirtschaftlich vertretbares Entgelt bzw. eine angemessene und wirtschaftlich vertretbare Jahressondernutzungsgebühr weiter zur Verfügung zu stellen. Sollten sich ähnliche Carsharing-Anbieter an die Stadt Frankfurt am Main wenden, wird der Magistrat um entsprechende Unterstützung wie im vorliegenden Fall gebeten.
Begründung: In den letzten Jahren haben sich die meisten Carsharer vorwiegend in den Innenstädten platziert. Ford Carsharing hat sich daher stattdessen konzeptionell zum Ziel gesetzt, sich vorwiegend in Stadtrandgebieten und im angrenzenden Großraum Frankfurts mit Carsharing zu etablieren. Vor diesem Hintergrund begrüßt der Ortsbeirat 15 das Interesse des Betreibers, zwecks Mobilitätserweiterung im Frankfurter Norden an der U-Bahn-Station in Nieder-Eschbach Carsharing-Fahrzeuge für potenzielle Nutzer anzubieten. Hierzu wird ein bekannter und in ÖPNV-Nähe erreichbarer Stellplatz benötigt. Es bietet sich deshalb in erster Linie an, diesen Stellplatz vordringlich im Bereich des P+R-Platzes an der U-Bahn-Haltestelle, wie in den meisten anderen Städten üblich, kostenfrei zur Verfügung zu stellen (wie bspw. Stellplatz für Taxis). Gemäß einer Mitteilung der VGF würde ein solcher Stellplatz 120 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer monatlich kosten. Das ist dem Betreiber jedoch zumindest für die Anfangszeit wirtschaftlich nicht zuzumuten, insbesondere weil die Stadt ein kostenloses zusätzliches Mobilitätsangebot über das verfügbare Verkehrsnetz hinaus und somit ein besseres Angebot für ihre Bürgerinnen und Bürger erhält. Aus diesem Grunde sollte im Hinblick auf das durchaus bestehende öffentliche Interesse zunächst von einem Erheben eines Entgelts oder einer Sondernutzungsgebühr für den Zeitraum einer Probephase abgesehen und der Stellplatz kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Weitere Informationen sind unter www.pittner-muehlheim.de zu entnehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. August 2016OFOF 33/15Mobilitätsangebot mit dem Konzept Ford-Carsharing erweitern; Bereitstellung eines Stellplatzes im Bereich der U-Bahn-Haltestelle in Nieder-EschbachOrtsbeiratsantrag · CDU
- 7. Oktober 2016Sie sind hierOMOM 676Mobilitätsangebot mit dem Konzept Ford Carsharing erweitern; Bereitstellung eines Stellplatzes im Bereich der U-Bahn-Haltestelle in Nieder-EschbachDirektanregung
- 13. Januar 2017Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 151Mobilitätsangebot mit dem Konzept Ford Carsharing erweitern; Bereitstellung eines Stellplatzes im Bereich der U-Bahn-Haltestelle in Nieder-EschbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats