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Geschwindigkeitsmessung in der Baumertstraße

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 11
28 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 Sitzung
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, Geschwindigkeitsmessungen in der Baumertstraße durchzuführen, um die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h zu überprüfen. Dies ist notwendig, da viele Fahrzeugführer diese Begrenzung nicht einhalten und die Straße stark von Passanten, Kindern und Fahrradfahrern frequentiert wird.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, in der Baumertstraße, zwischen den Hausnummern 50 und 69, Geschwindigkeitsmessungen vorzunehmen. Diese Messungen sollten in der Zeit zwischen 07:00 Uhr und 11:00 Uhr sowie zwischen 15:30 Uhr und 19:00 Uhr durchgeführt werden.

Begründung

Ein erheblicher Anteil der Fahrzeugführer hält sich nicht an die vorgegebene Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h. Da die Baumertstraße von vielen Passanten, Kindern und auch immer zahlreicher von Fahrradfahrern genutzt wird, ist hier eine Geschwindigkeitsmessung erforderlich, bevor es zu ernsthaften Unfällen kommt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 3. August 2020OFOF 750/11Geschwindigkeitsmessung in der BaumertstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 21. September 2020Sie sind hier
    OMOM 6606Geschwindigkeitsmessung in der Baumertstraße
    Direktanregung
  3. 12. Februar 2021Antwort des Magistrats · nach 28 WochenSTST 378Geschwindigkeitsmessung in der BaumertstraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 11
Sitzung 44 · 25.01.2021
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 4

Mitdiskutieren

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