Geschwindigkeitsmessung in der Baumertstraße
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt, die Stadtpolizei anzuweisen, Geschwindigkeitsmessungen in der Baumertstraße durchzuführen, um die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung zu überprüfen. Dies ist notwendig, um die Sicherheit der Passanten, insbesondere von Kindern und Radfahrern, zu gewährleisten.
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E-Mail-Abo einrichtenAntrag
der Magistrat wird gebeten, die Stadtpolizei anzuweisen, Messungen in der Baumertstraße, zwischen den Hausnummern 50 und 69 vorzunehmen. Diese Messungen sollten in der Zeit zwischen 7.00 Uhr und 11.00 Uhr und wieder zwischen 15.30 Uhr und 19.00 Uhr durchgeführt werden.
Begründung
Ein erheblicher Anteil der Fahrzeugführer hält sich nicht an die vorgegebene Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km. Da die Baumertstraße von vielen Passanten, Kindern und auch immer zahlreicher von Fahrrädern genutzt wird, ist hier Geschwindigkeitsmessung erforderlich, bevor es zu ernsthaften Unfällen kommt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. August 2020Sie sind hierOFOF 750/11Geschwindigkeitsmessung in der BaumertstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 21. September 2020OMOM 6606Geschwindigkeitsmessung in der BaumertstraßeDirektanregung
- 12. Februar 2021Antwort des Magistrats · nach 28 WochenSTST 378Geschwindigkeitsmessung in der BaumertstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet