Geschwindigkeitsmessung in der Baumertstraße
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Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Geschwindigkeitsmessungen in der Baumertstraße, die im August und September 2020 durchgeführt wurden. Aufgrund der festgestellten Übertretungsquote von 5,6 % wird die Straße vorerst nicht in das ständige Messprogramm aufgenommen, um die Ressourcen auf stärker betroffene Straßen zu konzentrieren.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Die Städtische Verkehrspolizei führte in der Zeit vom 19.08.2020 - 08.09.2020 in der Baumertstraße Testmessungen durch. Während der insgesamt über 5-stündigen Kontrollen überschritten von insgesamt 623 erfassten Fahrzeugen 35 die zulässige Höchstgeschwindigkeit im sanktionierbaren Bereich. Dies entspricht einer Übertretungsquote von 5,6 %. Aufgrund dieses Ergebnisses wird die Baumertstraße vorerst nicht in das ständige Messprogramm aufgenommen, da Kontrollen dort zu Lasten stärker betroffener Straßen gehen würden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. August 2020OFOF 750/11Geschwindigkeitsmessung in der BaumertstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 21. September 2020OMOM 6606Geschwindigkeitsmessung in der BaumertstraßeDirektanregung
- 12. Februar 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 28 WochenSTST 378Geschwindigkeitsmessung in der BaumertstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab