Grundreinigung für Einkaufsstraßen
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Bisheriger Verlauf
06.11.2024
20.01.2025
21.02.2025
16.05.2025
16.05.2025
Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 21.02.2025, OM 6593 entstanden aus Vorlage: OF 1315/5 vom 20.01.2025
Betreff: Grundreinigung für Einkaufsstraßen
Vorgang: NR 1051/24 CDU Der Magistrat wird gebeten, die Grundreinigung nicht nur auf die Einkaufsstraßen zu beschränken, sondern auch in anderen Straßen, die ebenso vermüllt sind, eine Grundreinigung vorzunehmen. Begründung:
Einkaufsstraßen sind für Anwohnerinnen und Anwohner sowie Gäste ein Anziehungspunkt. Vermüllung beeinträchtigt das Einkaufserlebnis, wie im Antrag NR 1051 beschrieben. Allerdings darf sich die Reinigung nicht nur auf diese "Aushängeschilder" beschränken. Ebenso wie dort ist es genau so wichtig, andere Straßen, die vielleicht nicht so stark von Gästen dieser Stadt frequentiert werden, zu reinigen, um eine bessere Wohn- und Aufenthaltsqualität zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5dazugehörende Vorlage: Antrag vom 06.11.2024, NR 1051 Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2025, ST 807