Carsharing und Parkraumbewirtschaftung im Gesamtverkehrskonzept
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, wie Carsharing und das neue Parkraumbewirtschaftungskonzept in Bornheim in einem Gesamtverkehrskonzept vereinbart werden können. Dies ist notwendig, da es an Stellplätzen für Carsharing-Fahrzeuge mangelt und die Nutzung kontinuierlich steigt.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie Carsharing und das neue Parkraumbewirtschaftungskonzept in Bornheim in einem Gesamtverkehrskonzept zu vereinbaren sind.
Begründung
Aktuell muss in Bornheim im Rahmen des Parkraumbewirtschaftungskonzepts für alle Fahrzeuge, deren Halterinnen und Halter keinen speziellen Anwohnerparkausweis besitzen, tagsüber ein Parkticket gezogen werden. Carsharing-Anbieter untersagen ihren Nutzerinnen und Nutzern jedoch in der Regel, die Fahrt auf einem zeitlich beschränkten oder gebührenpflichtigen Parkplatz zu beenden. Gleichzeitig fehlt es an ausreichenden Stellplätzen für die entsprechenden Fahrzeuge, obwohl Bedarf und Nutzung beim Carsharing kontinuierlich steigen. Da Carsharing ein wichtiger Faktor ist, den Verkehr in den Innenstädten zu entlasten, ist hier die Erstellung eines Gesamtverkehrskonzepts für Stadtteile mit Parkraumbewirtschaftung dringend erforderlich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. August 2020OFOF 477/4Carsharing und Parkraumbewirtschaftung im GesamtverkehrskonzeptOrtsbeiratsantrag · SPD
- 15. September 2020Sie sind hierOMOM 6545Carsharing und Parkraumbewirtschaftung im GesamtverkehrskonzeptDirektanregung
- 23. November 2020Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1993Carsharing und Parkraumbewirtschaftung im GesamtverkehrskonzeptStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats