Carsharing und Parkraumbewirtschaftung im Gesamtverkehrskonzept
Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Prüfung und Berichterstattung über die Vereinbarkeit von Carsharing und dem neuen Parkraumbewirtschaftungskonzept in Bornheim im Rahmen eines Gesamtverkehrskonzepts. Dies ist notwendig, um den steigenden Bedarf an Carsharing zu decken und den Verkehr in den Innenstädten zu entlasten.
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E-Mail-Abo einrichtenAntrag
Der Magistrat möge prüfen und berichten, wie Carsharing und das neue Parkraumbewirtschaftungskonzept in Bornheim in einem Gesamtverkehrskonzept zu vereinbaren sind.
Begründung
Aktuell muss in Bornheim im Rahmen des Parkraumbewirtschaftungskonzepts für alle Fahrzeuge, deren HalterInnen keinen speziellen Anwohnerparkausweis besitzen, tagsüber ein Parkticket gezogen werden. Carsharing-Anbieter untersagen ihren NutzerInnen jedoch in der Regel, die Fahrt auf einem zeitlich beschränkten oder gebührenpflichtigen Parkplatz zu beenden. Gleichzeitig fehlt es an ausreichend Stellplätzen für die entsprechenden Fahrzeuge, obwohl Bedarf und Nutzung beim Carsharing kontinuierlich steigen. Da Carsharing ein wichtiger Faktor ist, den Verkehr in den Innenstädten zu entlasten, ist hier die Erstellung eines Gesamtverkehrskonzepts für Stadtteile mit Parkraumbewirtschaftung dringend erforderlich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. August 2020Sie sind hierOFOF 477/4Carsharing und Parkraumbewirtschaftung im GesamtverkehrskonzeptOrtsbeiratsantrag · SPD
- 15. September 2020OMOM 6545Carsharing und Parkraumbewirtschaftung im GesamtverkehrskonzeptDirektanregung
- 23. November 2020Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1993Carsharing und Parkraumbewirtschaftung im GesamtverkehrskonzeptStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, GRÜNE, FDP, ÖkoLinX-ARL, BFF und dFfm gegen CDU (= Ablehnung)