Carsharing und Parkraumbewirtschaftung im Gesamtverkehrskonzept
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, dass berechtigte Bewohnerinnen und Bewohner einen Bewohnerparkausweis für CarSharing-Fahrzeuge erhalten. Dies soll die Nutzung von CarSharing in Bornheim fördern und eine Lösung für die Abstellproblematik von Free-floating-Anbietern finden.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Berechtigte Bewohnerinnen und Bewohner erhalten einen Bewohnerparkausweis auch für CarSharing-Fahrzeuge. Dabei wird anstelle des Kennzeichens die CarSharing-Firma in den Bewohnerparkausweis eingetragen. Gerade in Bornheim gibt es ein großes Angebot an stationsgebundenem CarSharing. Hier hat sich dieses Verfahren bereits bewährt. Lediglich ein Free-floating-Anbieter hat seinen Nutzerinnen und Nutzern untersagt, die Fahrzeuge in den neuen Bewohnerparkgebieten in Bornheim abzustellen. Daher wird der Magistrat in Kürze ein Gespräch mit interessierten Free-floating-Anbietern führen, um hier eine für alle Seiten befriedigende Lösung zu finden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. August 2020OFOF 477/4Carsharing und Parkraumbewirtschaftung im GesamtverkehrskonzeptOrtsbeiratsantrag · SPD
- 15. September 2020OMOM 6545Carsharing und Parkraumbewirtschaftung im GesamtverkehrskonzeptDirektanregung
- 23. November 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1993Carsharing und Parkraumbewirtschaftung im GesamtverkehrskonzeptStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab