"Füttern verboten"-Schilder aufstellen
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, an verschiedenen Standorten am Mainufer Schilder aufzustellen, die das Füttern von Tieren verbieten. Dies geschieht, um die wiederholten Verstöße gegen das Fütterungsverbot zu unterbinden und die Tierwelt zu schützen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Standorten direkt am Mainufer Schilder anzubringen: - An der Friedensbrücke auf Höhe der Tischtennisplatten; - am Mainufer auf Höhe des Frankfurter Nizza; - am Mainufer auf Höhe des Spielplatzes Untermainkai; - am Mainufer westlich des Eisernen Stegs; - am Mainufer westlich der Alten Brücke, auf Höhe der Äquatorialsonnenuhr. Zudem sollen an der Galluswarte und der Unterführung Frankenallee Schilder angebracht werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. März 2019OFOF 934/1Aufklärung auf FütterungsverbotsschildernOrtsbeiratsantrag · FDP
- 7. Mai 2019OMOM 4594Aufklärung auf FütterungsverbotsschildernDirektanregung
- 29. Juli 2019STST 1394Aufklärung auf FütterungsverbotsschildernStellungnahme
- 8. November 2019OFOF 1141/1Aufklärung auf Fütterungsverbotsschildern IIOrtsbeiratsantrag · FDP
- 26. November 2019VV 1495Aufklärung auf Fütterungsverbotsschildern IIAnfrage
- 21. Februar 2020STST 361Aufklärung auf Fütterungsverbotsschildern IIStellungnahme
- 3. Mai 2020OFOF 1259/1„Füttern verboten“-Schilder am MainuferOrtsbeiratsantrag · CDU
- 19. Mai 2020Sie sind hierOMOM 6004„Füttern verboten“-Schilder aufstellenDirektanregung
- 10. August 2020Antwort des Magistrats · nach 71 WochenSTST 1443"Füttern verboten"-Schilder aufstellenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats