Heinrich-Seliger-Schule
Zusammenfassung
Der Magistrat wird aufgefordert, die Integration dringend erforderlicher baulicher Maßnahmen an der Heinrich-Seliger-Schule in den bestehenden Aktionsplan Schule zu prüfen. Ziel ist es, die Finanzmittel kurzfristig bereitzustellen, um die Sanierung der Schule zu beschleunigen.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenAnregung
In der Stellungnahme vom 19.08.2024, ST 1503, teilt der Magistrat auf den Vorschlag des Ortsbeirats, die dringend erforderlichen baulichen Maßnahmen an der Heinrich-Seliger-Schule zur Beschleunigung in den bereits bestehenden Aktionsplan Schule zu integrieren, unter anderem mit, dass es sich bei diesem um ein in der Vergangenheit beschlossenes Investitionsprogramm handele und eine nachträgliche Aufnahme von Maßnahmen grundsätzlich nicht möglich sei.
Der Magistrat wird daher aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob - wie in anderen Sanierungsfällen, in denen sich ein Mehraufwand als erforderlich erwiesen hat - eine Integration im Wege einer Mehrkostenvorlage möglich ist bzw. jede andere Methode zu prüfen, um die Finanzmittel kurzfristig bereitzustellen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. April 2024BB 150Aktionsplan Schule SachstandMagistratsbericht
- 5. Juni 2024OFOF 771/9Heinrich-Seliger-SchuleOrtsbeiratsantrag · FDP
- 6. Juni 2024OMOM 5592Heinrich-Seliger-SchuleDirektanregung
- 19. August 2024STST 1503Heinrich-Seliger-SchuleStellungnahme
- 26. August 2024OFOF 805/9Heinrich-Seliger-SchuleOrtsbeiratsantrag · FDP
- 5. September 2024Sie sind hierOMOM 5851Heinrich-Seliger-SchuleDirektanregung
- 7. Februar 2025Antwort des Magistrats · nach 42 WochenSTST 227Heinrich-Seliger-SchuleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-3