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Heinrich-Seliger-Schule

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

06.06.2024

Anregung Ortsbeirat

Heinrich-Seliger-Schule

Details im PARLIS OM_5592_2024
19.08.2024

Stellungnahme des Magistrats

Heinrich-Seliger-Schule

Details im PARLIS ST_1503_2024
26.08.2024

Antrag Ortsbeirat

Heinrich-Seliger-Schule

Details im PARLIS OF_805-9_2024
05.09.2024

Anregung Ortsbeirat

Heinrich-Seliger-Schule

Details im PARLIS OM_5851_2024
07.02.2025

Stellungnahme des Magistrats

Heinrich-Seliger-Schule

Details im PARLIS ST_227_2025
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5851 entstanden aus Vorlage: OF 805/9 vom 26.08.2024

Betreff: Heinrich-Seliger-Schule
Vorgang: OM 5592/24 OBR 9; ST 1503/24 In der Stellungnahme vom 19.08.2024, ST 1503, teilt der Magistrat auf den Vorschlag des Ortsbeirats, die dringend erforderlichen baulichen Maßnahmen an der Heinrich-Seliger-Schule zur Beschleunigung in den bereits bestehenden Aktionsplan Schule zu integrieren, unter anderem mit, dass es sich bei diesem um ein in der Vergangenheit beschlossenes Investitionsprogramm handele und eine nachträgliche Aufnahme von Maßnahmen grundsätzlich nicht möglich sei. Der Magistrat wird daher aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob - wie in anderen Sanierungsfällen, in denen sich ein Mehraufwand als erforderlich erwiesen hat - eine Integration im Wege einer Mehrkostenvorlage möglich ist bzw. jede andere Methode zu prüfen, um die Finanzmittel kurzfristig bereitzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9

dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.06.2024, OM 5592
Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1503 Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 227
Beratung im Ortsbeirat: 9

Beratungsergebnisse:

35. Sitzung des OBR 9 am 23.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-3