Heinrich-Seliger-Schule
Lesezeit: 2 Minuten
Bisheriger Verlauf
06.06.2024
19.08.2024
26.08.2024
05.09.2024
07.02.2025
07.02.2025
Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5851 entstanden aus Vorlage: OF 805/9 vom 26.08.2024
Betreff: Heinrich-Seliger-Schule
Vorgang: OM 5592/24 OBR 9; ST 1503/24 In der Stellungnahme vom 19.08.2024, ST 1503, teilt der Magistrat auf den Vorschlag des Ortsbeirats, die dringend erforderlichen baulichen Maßnahmen an der Heinrich-Seliger-Schule zur Beschleunigung in den bereits bestehenden Aktionsplan Schule zu integrieren, unter anderem mit, dass es sich bei diesem um ein in der Vergangenheit beschlossenes Investitionsprogramm handele und eine nachträgliche Aufnahme von Maßnahmen grundsätzlich nicht möglich sei. Der Magistrat wird daher aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob - wie in anderen Sanierungsfällen, in denen sich ein Mehraufwand als erforderlich erwiesen hat - eine Integration im Wege einer Mehrkostenvorlage möglich ist bzw. jede andere Methode zu prüfen, um die Finanzmittel kurzfristig bereitzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.06.2024, OM 5592
Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1503 Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 227 Beratung im Ortsbeirat: 9
Beratungsergebnisse:
35. Sitzung des OBR 9 am 23.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-3