Heinrich-Seliger-Schule
Zusammenfassung
Der Magistrat prüft den baulichen Zustand des Atriums an der Heinrich-Seliger-Schule und führt in den Sommerferien Bohrungen durch, um die Statik zu beurteilen. Es wird an alternativen Lösungen zur Schaffung von Räumlichkeiten gearbeitet, da eine Sanierung des Atriums ungewiss ist.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Schulen und Bildung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der bauliche Zustand des Atriums an der Heinrich-Seliger-Schule wird aktuell durch einen Gutachter geprüft. In den Sommerferien finden Bohrungen statt, um die finale Beurteilung der Statik abzuschließen. Nach den bisherigen Erkenntnissen ist offen, ob eine Sanierung des Atriums möglich ist. Parallel wird bereits an alternativen Lösung zur kurz- und mittelfristigen Schaffung von Räumlichkeiten für die Schule gearbeitet.
Bei dem Aktionsplan Schule handelt es sich um ein in der Vergangenheit beschlossenes Investitionsprogramm. Eine nachträgliche Aufnahme von Maßnahmen ist grundsätzlich nicht möglich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. April 2024BB 150Aktionsplan Schule SachstandMagistratsbericht
- 5. Juni 2024OFOF 771/9Heinrich-Seliger-SchuleOrtsbeiratsantrag · FDP
- 6. Juni 2024OMOM 5592Heinrich-Seliger-SchuleDirektanregung
- 19. August 2024Sie sind hierSTST 1503Heinrich-Seliger-SchuleStellungnahme
- 26. August 2024OFOF 805/9Heinrich-Seliger-SchuleOrtsbeiratsantrag · FDP
- 5. September 2024OMOM 5851Heinrich-Seliger-SchuleDirektanregung
- 7. Februar 2025Antwort des Magistrats · nach 42 WochenSTST 227Heinrich-Seliger-SchuleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab