Holpriger Bürgersteig zwischen Weinstraße 33 und 35
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, den Bürgersteig zwischen der Weinstraße 33 und 35 wieder verkehrssicher herzurichten, da durch Baumwurzelwucherungen erhebliche Verformungen entstanden sind. Dies stellt eine große Unfallgefahr dar, insbesondere in der kommenden Winterzeit.
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Neues zu Weinstraße per E-MailAnregung
Der Magistrat wird gebeten, den Bürgersteig zwischen der Weinstraße 33 und 35 wieder verkehrssicher herzurichten.
Begründung
Im Laufe der Zeit sind an diesem Ort durch starke Baumwurzelwucherungen erhebliche Verformungen (Hebungen und Absenkungen) des nördlichen Bürgersteiges in der Weinstraße entstanden. Sie stellen eine große Unfallgefahr dar, besonders mit Blick auf die kommende Winterzeit.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Juni 2024OFOF 844/10Holpriger Bürgersteig zwischen Weinstraße 33 und 35Ortsbeiratsantrag · SPD
- 2. Juli 2024Sie sind hierOMOM 5674Holpriger Bürgersteig zwischen Weinstraße 33 und 35Direktanregung
- 18. November 2024Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 1946Holpriger Bürgersteig zwischen Weinstraße 33 und 35Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme