Holpriger Bürgersteig zwischen Weinstraße 33 und 35
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Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Wiederherstellung des Bürgersteigs zwischen der Weinstraße 33 und 35, da dieser durch Baumwurzelwucherungen stark verformt ist und eine Unfallgefahr darstellt. Die Maßnahme soll vor der kommenden Winterzeit umgesetzt werden.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Weinstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 20.08.2026.
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Neues zu Weinstraße per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, den Bürgersteig zwischen der Weinstraße 33 und 35 wieder verkehrssicher herzurichten.
Begründung
Im Laufe der Zeit sind an diesem Ort durch starke Baumwurzelwucherungen äußerst erhebliche Verformungen (Hebungen und Absenkungen) des nördlichen Bürgersteiges in der Weinstraße entstanden. Sie stellen eine große Unfallgefahr dar, besonders mit Blick auf die kommende Winterzeit.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Juni 2024Sie sind hierOFOF 844/10Holpriger Bürgersteig zwischen Weinstraße 33 und 35Ortsbeiratsantrag · SPD
- 2. Juli 2024OMOM 5674Holpriger Bürgersteig zwischen Weinstraße 33 und 35Direktanregung
- 18. November 2024Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 1946Holpriger Bürgersteig zwischen Weinstraße 33 und 35Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme