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Wasserspiele im Günthersburgpark auf biologische und nachhaltige Desinfektionsmittel umrüsten

Vorlagentyp: OM
106 Wochen bis zur Antwort11 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 31.10.2019, OM 5371 entstanden aus Vorlage: OF 740/3 vom 18.09.2019

Betreff: Wasserspiele im Günthersburgpark auf biologische und nachhaltige Desinfektionsmittel umrüsten Vorgang: V 1292/19 OBR 3; ST 1576/19 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit bei der für das Jahr 2020 anstehenden Sanierung der Wasserspiele im Günthersburgpa rk (vergleiche ST 1576) Vorkehrungen getroffen werden können, damit biologische und nachhaltige Desinfektionsmittel zum Einsatz kommen, um vor allem die die Wasserspiele nutzenden Kinder vor Gesundheitsgefahren durch chemische Desinfektionsmittel (Chlor u. a) zu schützen.

Begründung: Die Wasserspiele im Günthersburgpark sollen im Jahr 2020 saniert werden. Die Notwendigkeit ist offenkundig, nachdem die Anlage über 30 Jahre alt ist und im Jahr 2019 die Wasserspiele wegen Hygienemängeln haben zeitweise eingestellt werden müssen. Das Grünflächenamt hat die Wasserspiele nachmals wieder in Betrieb genommen und versucht, die Hygienemängel durch massiv erhöhte Chlorzugabe in den Griff zu bekommen. Chlor ist ein hochreaktives Gas. Bereits das Einatmen von kleinen Mengen an Chlor über eine kurze Zeit beeinflusst die Atemwege nachteilig. Die Symptome reichen von Husten und Schmerzen im Brustkorb bis zur Wasseransammlung in der Lunge. Chlor reizt die Haut, die Augen und die Atemwege. Die vom Chlor ausgehenden Gefahren erhöhen sich mit der zunehmenden Konzentration. Der Ortsbeirat setzt sich für den Einsatz von Desinfektionsmitteln ein, die aus einer Wasser-Salz-Lösung bestehen, daher keine Gesundheitsschäden und Geruchsbelästigungen nach sich ziehen und für Kinder und Kleinkinder ungefährlich sind. Das Grünflächenamt wird aufgefordert, diese nachhaltigen und biologisch abbaubaren Desinfektionsmittel bei dem Sanierungskonzept zu berücksichtigen und diese Desinfektionsmittel nach der Sanierung der Wasserspiele v. a. zum Schutz der diese nutzenden Kinder einzusetzen. Ein Beispiel für ein solches Desinfektionsmittel wäre das Präparat Solvid von der Firma ecabiotec aus Mörfelden-Walldorf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 24. Januar 2018OFOF 400/3Haushalt 2018 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Wasserspielplatz im Günthersburgpark ertüchtigenOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 25. Januar 2018EAEA 104Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Wasserspielplatz im Günthersburgpark ertüchtigenEtatanregung
  3. 6. August 2018STST 1403Wasserspielplatz im Günthersburgpark ertüchtigenStellungnahme
  4. 13. März 2019OFOF 641/3Wasserspielplatz im Günthersburgpark ertüchtigenOrtsbeiratsantrag · CDU
  5. 16. Mai 2019VV 1292Wasserspielplatz im Günthersburgpark ertüchtigenAnfrage
  6. 16. August 2019STST 1576Wasserspielplatz im Günthersburgpark ertüchtigenStellungnahme
  7. 18. September 2019OFOF 740/3Wasserspiele im Günthersburgpark auf biologische und nachhaltige Desinfektionsmittel umrüstenOrtsbeiratsantrag · FDP
  8. 31. Oktober 2019Sie sind hier
    OMOM 5371Wasserspiele im Günthersburgpark auf biologische und nachhaltige Desinfektionsmittel umrüsten
    Direktanregung
  9. 7. Februar 2020Antwort des Magistrats · nach 106 WochenSTST 252Wasserspielanlage Günthersburgpark auf biologische und nachhaltige Desinfektionsmittel umrüstenStellungnahme
  10. 9. Juni 2022OFOF 318/3Wasserspiele Günthersburgpark - eine unendliche Geschichte?Ortsbeiratsantrag · CDU
  11. 7. Juli 2022VV 453Wasserspiele Günthersburgpark - eine unendliche Geschichte?Anfrage

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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