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Terminvergabe im Bürgeramt nutzerfreundlicher gestalten

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 15
19 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, die Terminvergabe in den Bürgerämtern zu verbessern, um eine Buchung von Terminen bis zu zwei Wochen im Voraus zu ermöglichen. Dies soll die Zugänglichkeit und Nutzerfreundlichkeit der Bürgerämter erhöhen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, die Terminvergabe in den Bürgerämtern so umzugestalten, dass nicht nur acht Kalendertage im Voraus für den gleichen Tag der Folgewoche ein Termin gebucht werden kann, sondern dies für einen längeren Zeitraum, beispielsweise zwei Wochen im Voraus, möglich sein sollte.

Begründung

Montags und mittwochs ist der Besuch der Bürgerämter ohne vorherige Terminvereinbarung möglich. Allerdings ist beispielsweise das Bürgeramt in Nieder-Eschbach mittwochs nur bis 12:00 Uhr geöffnet. Ansonsten gilt die Regelung, dass z. B. dienstags für den Dienstag der Folgewoche ein Termin gebucht werden kann. Dies hat leider zur Folge, dass häufig bei dem Versuch einer Buchung die Termine bereits vergeben sind. Abhilfe kann darin bestehen, dass Termine einige Zeit im Voraus gebucht werden können.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. März 2024OFOF 305/15Terminvergabe im Bürgeramt nutzerfreundlicher gestaltenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 19. April 2024Sie sind hier
    OMOM 5366Terminvergabe im Bürgeramt nutzerfreundlicher gestalten
    Direktanregung
  3. 22. Juli 2024Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1394Terminvergabe im Bürgeramt nutzerfreundlicher gestaltenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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