Zweckentfremdung des öffentlichen Bürgersteigs durch Überbauung mit einer privaten Treppe - Niedergärtenstraße 21
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Anregung an den Magistrat vom 10.09.2019, OM 5080 entstanden aus Vorlage: OF 808/10 vom 26.08.2019
Betreff: Zweckentfremdung des öffentlichen Bürgersteigs durch Überbauung mit einer privaten Treppe - Niedergärtenstraße 21 Seit 2018 steht die Treppe auf öffentlichem Grund. Aufgrund von Beschwerden Eckenheimer Bürger soll von der Bauaufsicht der Stadt Frankfurt eine Korrektur veranlasst worden sein. Wenn das stimmt, kann man die Korrektur höflich ausgedrückt allenfalls als kosmetische Operation bezeichnen. Die tragenden Säulen der Treppe stehen nach wie vor auf der öffentlichen Fläche. Der Magistrat wird gebeten, den ursprünglichen Grenzverlauf wiederherstellen sowie den beschädigten Bürgersteig auf Kosten des Verursachers instand setzen zu lassen.
Begründung: In Alt-Eckenheim sind die Bürgersteige schmal und werden häufig von Fahrzeugen widerrechtlich zugeparkt. Fußgänger, Personen mit Kinderwagen, Rollstuhlfahrer und ältere Menschen müssen oft auf die Fahrbahn ausweichen, so auch an dieser Stelle. Das ist trotz der Tempo-30-Zone an dieser Ecke manchmal lebensgefährlich. Bürger berichteten ferner, dass die Bauaufsicht aufgrund ihrer ermessensrechtlichen Befugnisse den aktuellen Zustand genehmigt haben soll. Dies sei völlig unverständlich, weil auf dem privaten Gelände genügend Platz für eine Treppe vorhanden sei, sodass nicht öffentlicher Grund verschenkt werden müsse. Wenn dem so sein sollte, ist Abstimmungsbedarf zwischen dem Verkehrs- und dem Baudezernat erforderlich. Es kann nicht sein, dass vom Verkehrsdezernat dringend Platz für eine sichere Trennung von Verkehrsströmen, z. B. für Fahrradwege, benötigt wird und auf der anderen Seite öffentlicher Raum zur privaten Disposition freigegeben wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 26. August 2019OFOF 808/10Zweckentfremdung des öffentlichen Bürgersteigs durch Überbauung mit einer privaten Treppe - Niedergärtenstraße 21Ortsbeiratsantrag · SPD
- 10. September 2019Sie sind hierOMOM 5080Zweckentfremdung des öffentlichen Bürgersteigs durch Überbauung mit einer privaten Treppe - Niedergärtenstraße 21Direktanregung
- 16. Dezember 2019Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 2273Zweckentfremdung des öffentlichen Bürgersteigs durch Überbauung mit einer privaten Treppe - Niedergärtenstraße 21Stellungnahme
- 27. Januar 2020OFOF 910/10Zweckentfremdung des öffentlichen Bürgersteigs durch Überbauung mit einer privaten Treppe – Niedergärtenstraße 21 - FolgeantragOrtsbeiratsantrag · SPD
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats