Zweckentfremdung des öffentlichen Bürgersteigs durch Überbauung mit einer privaten Treppe - Niedergärtenstraße 21
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Thema Fahrradfahren verfolgenBegründung
Bürgersteigs durch Überbauung mit einer privaten Treppe - Niedergärtenstraße 21 Der Ortsbeirat möge beschließen: Seit 2018 steht die Treppe auf öffentlichem Grund. Aufgrund von Beschwerden Eckenheimer Bürger soll von der Bauaufsicht der Stadt Frankfurt eine Korrektur veranlasst worden sein. Wenn das stimmt, kann man die Korrektur höflich ausgedrückt, allenfalls als "kosmetische Operation" bezeichnen. Die tragenden Säulen der Treppe stehen nach wie vor auf der öffentlichen Fläche. Der Magistrat wird aufgefordert den ursprünglichen Grenzverlauf wieder herstellen sowie den beschädigten Bürgersteig auf Kosten des Verursachers instand setzen zu lassen. Begründung: In Alt-Eckenheim sind die Bürgersteige schmal und werden häufig von Fahrzeugen widerrechtlich zugeparkt. Fußgänger, Kinderwagen, Rollstuhlfahrer und ältere Menschen müssen oft auf die Fahrbahn ausweichen, so auch an dieser Stelle. Das ist trotz der 30-Km Zone an dieser Ecke manchmal lebensgefährlich. Bürger berichteten ferner, dass die Bauaufsicht aufgrund Ihrer ermessensrechtlichen Befugnisse den aktuellen Zustand genehmigt haben soll. Dies sei völlig unverständlich, weil auf dem privaten Gelände genügend Platz für eine Treppe vorhanden sei, so dass nicht öffentlicher Grund "verschenkt" werden müsse. Wenn dem so sein sollte, ist Abstimmungsbedarf zwischen dem Verkehrs- und dem Baudezernat erforderlich. Es kann nicht sein, dass vom Verkehrsdezernat dringend Platz für eine sichere Trennung von Verkehrsströmen, z. B. für Fahrradwege, benötigt wird und auf der anderen Seite öffentlicher Raum zur privaten Disposition freigegeben wird.
Inhalt
Antrag vom 26.08.2019, OF 808/10
Betreff: Zweckentfremdung des öffentlichen Bürgersteigs durch Überbauung mit einer privaten Treppe - Niedergärtenstraße 21
Der Ortsbeirat möge beschließen: Seit 2018 steht die Treppe auf öffentlichem Grund. Aufgrund von Beschwerden Eckenheimer Bürger soll von der Bauaufsicht der Stadt Frankfurt eine Korrektur veranlasst worden sein. Wenn das stimmt, kann man die Korrektur höflich ausgedrückt, allenfalls als "kosmetische Operation" bezeichnen. Die tragenden Säulen der Treppe stehen nach wie vor auf der öffentlichen Fläche. Der Magistrat wird aufgefordert den ursprünglichen Grenzverlauf wieder herstellen sowie den beschädigten Bürgersteig auf Kosten des Verursachers instand setzen zu lassen.
Begründung: In Alt-Eckenheim sind die Bürgersteige schmal und werden häufig von Fahrzeugen widerrechtlich zugeparkt. Fußgänger, Kinderwagen, Rollstuhlfahrer und ältere Menschen müssen oft auf die Fahrbahn ausweichen, so auch an dieser Stelle. Das ist trotz der 30-Km Zone an dieser Ecke manchmal lebensgefährlich. Bürger berichteten ferner, dass die Bauaufsicht aufgrund Ihrer ermessensrechtlichen Befugnisse den aktuellen Zustand genehmigt haben soll. Dies sei völlig unverständlich, weil auf dem privaten Gelände genügend Platz für eine Treppe vorhanden sei, so dass nicht öffentlicher Grund "verschenkt" werden müsse. Wenn dem so sein sollte, ist Abstimmungsbedarf zwischen dem Verkehrs- und dem Baudezernat erforderlich. Es kann nicht sein, dass vom Verkehrsdezernat dringend Platz für eine sichere Trennung von Verkehrsströmen, z. B. für Fahrradwege, benötigt wird und auf der anderen Seite öffentlicher Raum zur privaten Disposition freigegeben wird.Beratung im Ortsbeirat: 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 26. August 2019Sie sind hierOFOF 808/10Zweckentfremdung des öffentlichen Bürgersteigs durch Überbauung mit einer privaten Treppe - Niedergärtenstraße 21Ortsbeiratsantrag · SPD
- 10. September 2019OMOM 5080Zweckentfremdung des öffentlichen Bürgersteigs durch Überbauung mit einer privaten Treppe - Niedergärtenstraße 21Direktanregung
- 16. Dezember 2019Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 2273Zweckentfremdung des öffentlichen Bürgersteigs durch Überbauung mit einer privaten Treppe - Niedergärtenstraße 21Stellungnahme
- 27. Januar 2020OFOF 910/10Zweckentfremdung des öffentlichen Bürgersteigs durch Überbauung mit einer privaten Treppe – Niedergärtenstraße 21 - FolgeantragOrtsbeiratsantrag · SPD
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD und CDU gegen LINKE., BFF und FDP (= Ablehnung); GRÜNE (= Enthaltung)