Standorte für Fahrradbügel im nördlichen Bornheim
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An den Röthen — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.08.2026.
- Errichtung von weiteren Trinkbrunnen in Bornheim und Ostend18.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Mit der Artikel-Überschrift „Feuerwehren statten sich mit Rauchmeldern aus“ berichtete die FR am 18.10.2025, dass sich n30.10.2025 · F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)
- Das Jugendpartizipationskonzept der Projektgruppe „Jugendmachtfrankfurt“ enthält zwei Bausteine. Zum einen die repräsent30.10.2025 · F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)
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Neues zu An den Röthen per E-MailInhalt
Anregung an den Magistrat vom 10.09.2019, OM 5062 entstanden aus Vorlage: OF 372/4 vom 27.08.2019
Betreff: Standorte für Fahrradbügel im nördlichen Bornheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche der folgenden Standorte mit Fahrradbügeln ausgestattet werden können:
- An den Röthen 12 und 14 (schraffierte Fläche auf der Fahrbahn);
- An den Röthen 26 (schraffierte Fläche auf der Fahrbahn);
- An den Röthen 63 (Bürgersteig);
- Preungesheimer Straße 24 (anstelle von "Stellvertretern" aus Beton);
- Seckbacher Landstraße 46 (Bürgersteig);
- Vereinsstraße 25 und 28 (schraffierte Fläche auf der Fahrbahn). Dem Ortsbeirat liegen Lagepläne zu den einzelnen Standorten vor, die dem Magistrat gerne zugesandt werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. August 2019OFOF 372/4Standorte für Fahrradbügel im nördlichen BornheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 10. September 2019Sie sind hierOMOM 5062Standorte für Fahrradbügel im nördlichen BornheimDirektanregung
- 16. Dezember 2019Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 2294Standorte für Fahrradbügel im nördlichen BornheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats