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Das Jugendpartizipationskonzept der Projektgruppe „Jugendmachtfrankfurt“ enthält zwei Bausteine. Zum einen die repräsent

Vorlagentyp: F
Beantwortet
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
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und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Die Frage betrifft den Erhalt von Kleingärten und Naturflächen im Kontext des neuen Regionalen Flächennutzungsplans. Es wird gefordert, dass die vorgesehenen Zerstörungen, insbesondere in der Cronberger Anlage und der Grünen Lunge, vermieden und öffentlich Stellung bezogen wird. Der Magistrat hat sich verpflichtet, die Zerstörung abzulehnen und alternative Darstellungen zu fordern, um den langfristigen Erhalt dieser Flächen zu sichern.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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An den Röthen — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.08.2026.

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Frage an den Magistrat

Die Aufarbeitung der Gefühle der Menschen in der Corona Zeit muss heute zurück stehen. Das Video erklärt die Beteiligung des RegFNP https://youtu.be/mlGEpaq92cY. Unfassbare Zerstörung von Natur, Wald, Kleingärten/Freizeitgärten ist vorgesehen, das Dach der gemeisamen Werte in Gefahr, obwohl Josef kürzlich den Bürgerpreis dazu verliehen hat. Ich frage OB Josef zum neuen RegFNP2025: Werden Sie sich dafür einsetzen, damit die max. Zerstörung, wie Cronberger Anlage 1 und 4 und Grüne Lunge im RegFNP gestrichen werden und sich öffentlcih dazu äussern?

Antwort des Magistrats

Stadtrat Prof. Dr. Marcus Gwechenberger: Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrter Herr Stadtverordneter Schwichtenberg, sehr geehrte Damen und Herren! Im Juli 2025 haben die Verbandskammer des Regionalverbands FrankfurtRheinMain und die Regionalversammlung Südhessen die Einleitung des Beteiligungsverfahrens zum Vorentwurf des Regionalen Flächennutzungsplans für den Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main beschlossen. Der Vorentwurf ist ein Vorschlag der Regionalversammlung und der Verbandskammer für einen räumlichen Gesamtplan und wird entsprechend der gesetzlichen Vorgaben in zwei Schritten mit den Beteiligten im Ballungsraum abgestimmt. Der Magistrat wird im Rahmen der ersten, frühzeitigen Beteiligung zur Neuaufstellung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans Stellung nehmen. Die Stellungnahme wird fristgerecht bis zum 15.12.2025 abgegeben. Darin wird unter anderem auch zur Darstellung von geplanten Bauflächen im Bereich der genannten Kleingartenanlagen Stellung genommen. Die im Plan dargestellte "Wohnbaufläche, geplant", die die Cronberger Anlage eins überdeckt, wird in dieser Stellungnahme abgelehnt. Stattdessen soll die Darstellung in "Grünfläche - Wohnungsferne Gärten, Bestand" geändert werden, um die Kleingartenanlage langfristig zu sichern. Anstelle der im Bereich der Cronberger Anlage vier im Plan dargestellten "Grünfläche - Park, Planung" wird in der Stellungnahme die Darstellung "Grünfläche - Wohnungsferne Gärten, Bestand" gefordert, um auch diese Anlage langfristig zu sichern. Auch die nördlich der Straße An den Röthen dargestellte "Wohnbaufläche, geplant" wird abgelehnt, um die dort befindlichen Grünflächen zu erhalten. Zwischen Friedberger Landstraße und Kleingartenweg liegen Flächen, die im Rahmen des im Verfahren befindlichen Bebauungsplans Nr. 880 - Friedberger Landstraße/Südlich Wasserpark als Wohn-, Mischbau- oder Gemeinbedarfsflächen vorgesehen sind. Die Darstellungen geplanter Bauflächen im vorliegenden Vorentwurf des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans entsprechen damit den Beschlüssen der Stadtverordneten. Auch mit weiteren vorgeschlagenen, geänderten Darstellungen von wohnungsfernen Gärten durch Wohnbauflächen widerspricht der Vorentwurf des Regionalen Flächennutzungsplans dem in seinem Textteil unter 5.10.3 dargestellten Grundsatz, "bestehende Grünflächen grundsätzlich von baulicher Inanspruchnahme freizuhalten", ebenso wie dem städtischen Kleingartenentwicklungskonzept, welches aussagt, dass die Kleingärten im Bestand geschützt sind. Das entspricht der Leitlinie zwei des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024. Der Magistrat wird auf diese Widersprüche hinweisen und die veränderten Darstellungen ablehnen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 30. Oktober 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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