Standorte für Fahrradbügel im nördlichen Bornheim
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Thema Fahrradfahren verfolgenBegründung
Bornheim Der Magistrat möge prüfen und berichten, welche der folgenden Standorte mit Fahrradbügeln ausgestattet werden können:
- An den Röthen 12 und 14 (schraffierte Fläche auf der Fahrbahn)
- An den Röthen 26 (schraffierte Fläche auf der Fahrbahn)
- An den Röthen 63 (Bürgersteig)
- Preungesheimer Straße 24 (anstelle von 'Stellvertretern' aus Beton)
- Seckbacher Landstraße 46 (Bürgersteig)
- Vereinsstraße 25 und 28 (schraffierte Fläche auf der Fahrbahn) Dem Ortsbeirat liegen Lagepläne zu den einzelnen Standorten vor, die dem Magistrat gerne zugesandt werden können.
Inhalt
Antrag vom 27.08.2019, OF 372/4
Betreff: Standorte für Fahrradbügel im nördlichen Bornheim Der Magistrat möge prüfen und berichten, welche der folgenden Standorte mit Fahrradbügeln ausgestattet werden können:
- An den Röthen 12 und 14 (schraffierte Fläche auf der Fahrbahn)
- An den Röthen 26 (schraffierte Fläche auf der Fahrbahn)
- An den Röthen 63 (Bürgersteig)
- Preungesheimer Straße 24 (anstelle von 'Stellvertretern' aus Beton)
- Seckbacher Landstraße 46 (Bürgersteig)
- Vereinsstraße 25 und 28 (schraffierte Fläche auf der Fahrbahn) Dem Ortsbeirat liegen Lagepläne zu den einzelnen Standorten vor, die dem Magistrat gerne zugesandt werden können.Beratung im Ortsbeirat: 4
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. August 2019Sie sind hierOFOF 372/4Standorte für Fahrradbügel im nördlichen BornheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 10. September 2019OMOM 5062Standorte für Fahrradbügel im nördlichen BornheimDirektanregung
- 16. Dezember 2019Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 2294Standorte für Fahrradbügel im nördlichen BornheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme