Hülsen für Geschwindigkeitsmessgerät vor Mühleninsel
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Zur Obermühle — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 26.05.2026.
- Fahrverbot in der Gasse zum Kindergarten26.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Drängelgitter entlang der Straße Zur Obermühle27.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Baugebiet „Grillmayer“ Zur Obermühle05.11.2024 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Anregung an den Magistrat vom 16.02.2016, OM 5052 entstanden aus Vorlage: OF 291/13 vom 02.02.2016
Betreff: Hülsen für Geschwindigkeitsmessgerät vor Mühleninsel Der Magistrat wird gebeten, vor der Kindertagesstätte Mühleninsel in der Straße Zur Obermühle Hülsen in den Boden einzulassen, um die Voraussetzungen zu schaffen, dort das Geschwindigkeitsmessgerät, das wechselweise im gesamten Stadtteil steht, aufzustellen.
Begründung: In Nieder-Erlenbach gibt es zurzeit mehrere Stellen für das Geschwindigkeitsmessgerät. Diese befinden sich zumeist auf dem Schul- und Kindergartenweg im alten Ortskern oder auf der Straße Alt-Erlenbach vor den dort befindlichen Kindertagesgruppen. Nun soll auch an der Kindertagesstätte Mühleninsel eine Möglichkeit geschaffen werden, dieses Geschwindigkeitsmessgerät dort aufzustellen, da hier gerade in den Morgen- und Nachmittagsstunden reger Autoverkehr herrscht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Februar 2016OFOF 291/13Hülsen für Geschwindigkeitsmessgerät vor MühleninselOrtsbeiratsantrag · CDU
- 16. Februar 2016Sie sind hierOMOM 5052Hülsen für Geschwindigkeitsmessgerät vor MühleninselDirektanregung
- 20. Mai 2016Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 833Hülsen für Geschwindigkeitsmessgerät vor MühleninselStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats