Ausweisen von Windvorranggebieten und Windvorrangstandorten
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Thema Umwelt und Energie verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 25.10.2011, OM 497 entstanden aus Vorlage: OF 44/13 vom 04.10.2011
Betreff: Ausweisen von Windvorranggebieten und Windvorrangstandorten Vorgang: ST 999/11 Der Magistrat wird gebeten, die in seiner Stellungnahme ST 999/11 zu Punkt 2 getroffene Interpretation der Ortsbeiratsanregung "Windkraftanlagen auf dem Schäferköppel in Nieder-Erlenbach" zu revidieren: Es sollen sich gerade nicht mehr als die vier aktuell geplanten Windkraftanlagen in Nieder-Erlenbach konzentrieren. Der mögliche Bau weiterer Windkraftanlagen soll dezentral in der Frankfurter Gemarkung verteilt werden. Eine "Verspargelung" des Naherholungsgebietes und der Kulturlandschaft Nieder-Erlenbach ist zu vermeiden. Der Ortsbeirat soll eng in die weitere Planung mit eingebunden werden.
Begründung: Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme ST 999/11 zu Punkt 2 den Wunsch des Ortsbeirates nach "dezentraler Verteilung" und der Vermeidung einer "Verspargelung" so verstanden, dass weitere Anlagen in der Nähe der bestehenden Anlagen im Sinne einer räumlichen Konzentration errichtet werden sollten. Dies war vom Ortsbeirat nicht vorgesehen, sondern der Antrag des Ortsbeirates lautete hingegen:
- Der Ortsbeirat unterstützt die Ausweisung von Windvorranggebieten und Windvor-rangstandorten im Regionalen Flächennutzungsplan mit dem Ziel, die Nutzung erneuerbarer Energien auch auf Frankfurter Gemarkung deutlich auszubauen und dabei mit planerischen Mitteln Konflikte mit dem Landschafts- und Naturschutz sowie der Bevölkerung soweit wie möglich zu reduzieren. a. Beim Ausweisen von Windvorranggebieten und Windvorrangstandorten auf Frankfurter Gemarkung ist auf eine dezentrale Verteilung der Windräder zu achten und eine übermäßige Belastung eines Standortes durch "Verspargelung" bzw. Windparks zu vermeiden. In Nieder-Erlenbach soll darauf geachtet werden, dass die Lebensqualität Nieder-Erlenbachs, die vor allem auf die den Stadtteil umgebende Kulturlandschaft zurückzuführen ist, nicht weiter reduziert wird. Es ist zwar korrekt, dass der Ortsbeirat die aktuell geplanten vier Anlagen auf der Frankfurter Gemarkung in der Nähe der vorhandenen Anlagen auf der Karbener Gemarkung bei Nieder-Erlenbach befürwortet, jedoch nicht vorbehaltlos weitere Windkraftanlagen in beliebiger Anzahl. Der Antrag des Ortsbeirates ist so zu verstehen, dass die Lebensqualität des Naherholungsgebietes um Nieder-Erlenbach erhalten bleiben soll und keine "Verspargelung" durch weitere Windkraftanlagen bzw. keine Etablierung eines großen Windparks gewünscht wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Oktober 2011OFOF 44/13Ausweisen von Windvorranggebieten und WindvorrangstandortenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 25. Oktober 2011Sie sind hierOMOM 497Ausweisen von Windvorranggebieten und WindvorrangstandortenDirektanregung
- 13. Januar 2012Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 123Ausweisen von Windvorranggebieten und WindvorrangstandortenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats